Hallo!
Heute will ich auch mal, habe auch brav vorher die erste Seite gelesen, nicht das jemand schon das gleiche gefragt hat
.
So ich möchte einfach nur wissen, ist das mit dem Elterngeld streichen für Hartz IV Empfänger und die Senkung von 67 auf 65 % nun durch oder steht das noch aus. Man hört irgendwie garnichts in den Medien oder ich habe es verpasst
.
Und wie würde es denn bei mir aussehen. Ich bekomme theoretisch noch bis Mai 2011 jeden Monat 300 Euro Elterngeld. Ich bin kein Hartz IV Empfänger bekomme jedoch Kinderzuschlag und Wohngeld UND ich habe bis zum 3. SS-Monat gearbeitet und im Durchschnitt 350 Euro pro Monat verdient (400 Euro Job), heißt also das 6 Monate dieser Tätigkeit bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt worden bzw. werden müssen.
Hat jemand ne Antwort für mich außer kiloweise Steine
,
, Nudelmaus
Ist das mit dem Elterngeld streichen bzw. senken denn nun beschlossen?
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Beitrag von nudelmaus27 - 19.10.10 - 14:26 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 19.10.10 - 14:31 Uhr
Ja, hast Du denn noch keinen Elterngeldbescheid?
Gruß,
W
Beitrag von nudelmaus27 - 19.10.10 - 14:42 Uhr
Natürlich habe ich einen Elterngeldbescheid erhalten, um genau zu sein im Juli 2010 aber da sprach noch jeder von könnte, soll, eventuell usw.
Und auf dem Bescheid steht natürlich was von 300 Euro monatlich bis Mai 2011!
Beitrag von windsbraut69 - 19.10.10 - 14:47 Uhr
Ja, dann versteh ich Deine Frage bzgl. der Berechnung Deines Erwerbseinkommens nicht.
Beitrag von fensterputzer - 19.10.10 - 14:34 Uhr
Du bist im Irrtum: Das Elterngeld wird für AlG2 Empfänger nicht gestrichen sondern ab Januar soll es angerechnet werden!! Weitere Einkünfte senken das AlG2 wie Kindergeld, Unterhalt , Verdienst ( eben Elterngeld) etc.
Beitrag von nudelmaus27 - 19.10.10 - 14:41 Uhr
Ja weiß ich doch, dass das Elterngeld auf das Hartz IV angerechnet werden soll eben so wie auch das Kindergeld bisher.
Aber man hört immer nur soll soll soll aber nie ob es nun definitv beschlossen ist oder nicht und das wäre meine Frage.
Ursprünglich hat man ja auch immer mal gelesen, dass es auf andere Sozialleistungen wie Kinderzuschlag angerechnet wird, die Frage ist bloß bei mir, wie es sich verhält wenn man noch stundenweise gearbeitet hat.
Hmm...
Beitrag von windsbraut69 - 19.10.10 - 14:46 Uhr
Was in der Vergangenheit war, ist nicht relevant.
Beitrag von nudelmaus27 - 19.10.10 - 14:48 Uhr
Hmm wie meinst du das denn, natürlich ist das was in der Vergangenheit war relevant zumindest wenn es Arbeit betrifft, denn die letzten 12 Monate vor der Entbindung werden ja als Grundlage genommen für das Elterngeld und wenn man da teilweise gearbeitet hat, so wie ich, wird das natürlich berücksichtigt, die Frage in dem Fall ist eben nur wie?!
Beitrag von windsbraut69 - 19.10.10 - 14:54 Uhr
Ja, für die Berechnung der Summe ist Dein Einkommen relevant, das wurde ja auch berücksichtigt.
Geht es aber während des Bezuges um die Anrechnung auf ALGII oder (wie Du meinst) andere Sozialleistungen, ist das doch egal.
Beitrag von anarchie - 19.10.10 - 14:57 Uhr
hallo!
Du bist von der neuen regelung bei diesem Kind nicht betroffen, dein Elterngeld wird normal zu Ende gezahlt.
lg
melanie
Beitrag von nudelmaus27 - 19.10.10 - 14:59 Uhr
Und woher weißt du das so genau?
Gibt es dafür eine aussagekräftige Quelle?; suche die nämlich im I-Net vergebens.
LG, Nudelmaus
Beitrag von anarchie - 19.10.10 - 15:24 Uhr
weil die Streichung - fälschlicherweise wie ich finde - nur ALG2 Empfänger betrifft.
Dort wird das geld - ohne gesetzesgrundlage meines Wissens - bereits am 01.01 angerechnet.
hausfrauen bekommen das geld weiter...
was völlig unfair ist, weil es eine Lohnersatzleistung ist...
Beitrag von becca78 - 19.10.10 - 17:04 Uhr
...ganz so unfair auch wieder nicht...
Normalerweise leben Hausfrauen mit einem erwerbstätigen Ehemann zusammen, der dafür sorgt, dass die Familie nicht dem Staat auf der Tasche liegt...
Die Hausfrau wird schließlich vorher nicht von der Allgmeinheit finanziert. Und viele Frauen, die "NUR" Hausfrau sind, haben vorher gearbeitet und ihren Job unterbrochen, eben um sich um Nachwuchs zu kümmern und kriegen dann ggf. noch ein weiteres Kind... DIESE Hausfrauen haben z.B. im Vorfeld auch bereits genügend an Steuern zahlen müssen, bevor sie zur Hausfrau wurden...
Anders sähe es bei denen aus, die nie zuvor erwerbstätig waren und dann ohne Weiters Elterngeld erhalten sollen... (finde ich jedenfalls).
Beitrag von anarchie - 19.10.10 - 18:25 Uhr
ja, da hast du auch wieder Recht...das stimmt!
Ich bin ja auch als Langzeit-Hausfrau durchaus Nutzniesserin..
Beitrag von wuestenblume86 - 19.10.10 - 19:11 Uhr
Bei deiner Argumentation hast du noch den steuerlichen Progressionsvorbehalt vergessen
Beitrag von becca78 - 19.10.10 - 21:26 Uhr
Das stimmt allerdings
Beitrag von urbani - 20.10.10 - 00:00 Uhr
Wenn die Hausfrauen aber keinerlei andere Gelder vom Staat bekommen, warum sollten sie kein Elterngeld bekommen.
Hartz-IV-Empfänger bekommen das Geld doch weiterhin. Es wird eben nur angerechnet auf die ganze Masse, die sie ohnehin bekommen! Ihr Bedarf verringert sich ja nur. Und das finde ich korrekt!
urbani
Beitrag von anarchie - 20.10.10 - 09:57 Uhr
ja eben!
es ist eine Lohnersatzleistung - wenn man aber keine Lohneinbissen hat, was wird denn da genau ersetzt?
ich habe es ja auch genommen und mich drüber gefreut, aber logisch dinde ich es nicht
Beitrag von windsbraut69 - 20.10.10 - 07:31 Uhr
Ist nur logisch.
Es bekommt doch jeder die 300 Euro.
Der ALGII-Bezug hat doch damit prinzipiell nichts zu tun und die Anrechnung finde ich auch korrekt.
Beitrag von anarchie - 20.10.10 - 09:56 Uhr
Ich finde es halt generell schon etwas merkwürdig, dass man eine Lohnersatzleistung bekommt, obwohl man garkeine Einbussen hat...
Ich hab es natürlich trotzdem dankend angenommen
, aber rein rational ist es nicht wirklich stimmig - finde ich...
Beitrag von windsbraut69 - 20.10.10 - 10:38 Uhr
Nee, das ist klar, das kann ich auch nicht nachvollziehen.
Wenn aber jeder min. 300 Euro bekommt, der vorher nichts verdient hat, ist es auch wieder halbwegs nachvollziehbar.
Beitrag von anarchie - 20.10.10 - 11:46 Uhr
das stimmt auch wieder...
Beitrag von windsbraut69 - 19.10.10 - 15:10 Uhr
Solange sie keine Sozialleistungen bezieht, auf die es angerechnet wird.
Beitrag von anarchie - 19.10.10 - 15:26 Uhr
Sie schrieb ja, sie bekäme kein ALG 2 und Wohngeld spielt hier keine Rolle meines Wissens(man belehre mich gerne eines Besseren..so mein letzter Stand)
Beitrag von windsbraut69 - 19.10.10 - 15:36 Uhr
Ja, wenn sie aber ab morgen ALGII beziehen muß oder ab Januar, sieht es anders aus.
