Hallo,
mein Mann hatte 2002 einen Arbeitsunfall und nach langen Gerichtsverhandlungen Ende 2008 eine Erwerbsminderung von 20% und damit einen Anspruch auf eine Rente auf unbestimmte Zeit zugesprochen bekommen.
Diese Woche hat jetzt ein Sachbearbeiter der Unfallkasse angerufen und im Verlaufe des Gesprächs meinte er, dass es sein kann, dass die Unfallkasse ein erneutes Gutachten anfordern wird.
Nun meine Frage: darf die Unfallkasse das?
Das Gerichtsurteil war ohne Zulassung einer Revision.
In dem Bescheid der Unfallkasse vom Januar 2009 steht folgendes:
"Auch eine Rente auf unbestimmte Zeit kann geändert werden ..... aber nur im Abstand von einem Jahr. Das Jahr beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids.
So, was heißt das nun? Das die Unfallkasse innerhalb eines Jahres ein neues Gutachten hätte anfordern müssen? Oder, dass sie mindestens ein Jahr die Rente bezahlen müssen, bis sie ein neues Gutachten anfordern dürfen?
Ach ja, in den damaligen Gutachten, die für die Urteilsfindung zu Gunsten meines Mannes erstellt wurden, war immer von einer "dauerhaften Beeinträchtigung" die Rede.
Liebe Grüße,
Andrea
Frage zur gesetzlichen Unfallrente
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