Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst nach TV-L und habe eine Frage wegen des Arbeitsvertrages. Mein AV geht bis Ende Dez. 2011, der Entbindungstermin ist bislang der 26.05.2011 d.h. ich bin ab 14.04 bis 21.06.11 in Mutterschutz. Geplant sind noch 10 Monate Elternzeit.
Verlängert sich mein AV um die Zeit in der ich in Mutterschutz bin?
Wenn ja, gilt der AV dann wie "AV+Mutterschutz+Elternzeit" oder verlängert er sich ohne Elternzeit?
Ich hoffe ihr konntet mein Wirrwarr verstehen.
LG,
Gwen 8+6
Verlängert sich der Arb.vertr. um die Zeit die man ausfällt?
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Beitrag von dresdnerin86 - 20.10.10 - 08:13 Uhr
Beitrag von mini-sumsum - 20.10.10 - 08:34 Uhr
Hi,
dein Arbeitsvertrag verlängert sich nicht. Er läuft so wie vertraglich festgehalten Ende Dezember aus.
LG
mini-sumsum
Beitrag von emmy06 - 20.10.10 - 08:58 Uhr
Der Vertrag läuft Ende Dez. aus...
Putzige Frage ehrlich....
Hab kurzzeitig überlegt, ob das ernst gemeint soll...
LG
Beitrag von zwillinge2005 - 20.10.10 - 09:10 Uhr
Hallo,
die Frage ist berechtigt. Ich arbiete auch im öffentlichen Dienst als wissenschaftliche Angestellte und da wird wirklich die "nichtverbrauchte Vertragslaufzeit" hintendrangehängt!!!
Also nicht sofort abfällig reagieren, wenn man die Materie nicht kennt.
LG, Andrea
Beitrag von dresdnerin86 - 20.10.10 - 09:13 Uhr
ah ein Lichtblick!
Die "nichtverbrauchte Verltragslaufzeit" ist jetzt die Zeit des Mutterschutzes oder die Zeit Mutterschutz+Elternzeit (also bis Ende Dez. 2011) ?
LG,
Gwen
Beitrag von zwillinge2005 - 20.10.10 - 11:19 Uhr
Hallo Gwen,
wie gesagt, ich bin wissenschaftliche Angestellte und die Regelung kommt aus dem Wiss Zeit VG. Da ist es Mutterschutz plus Elternzeit.
Wie das in anderen Bereichen geregelt ist habe ich keine Ahnung.
Aber Du kannst den Betriebsrat fragen. Die unterliegen der Schweigepflicht.
LG, Andrea
Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.10.10 - 09:18 Uhr
Hallo
Hast du auch einen rechtlichen Link dafür?
BIanca
Beitrag von dresdnerin86 - 20.10.10 - 09:20 Uhr
was meinst du mit rechtlichen Link?
Wenn du den Tarifvertrag meinst, ja, aber da steht nichts dazu drin.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.10.10 - 09:28 Uhr
Ich meine etwas, was diese Aussage bestätigt. EInen Anspruch hast du darauf nicht. Und wenn nichts im Vertrag steht, wird er auslaufen.
Bianca
Beitrag von zwillinge2005 - 20.10.10 - 11:08 Uhr
Hallo Bianca,
wie geschrieben, ich bin wissenschaftliche Angestellt!
ich zitiere aus meiner Bescheinigung meines Arbeitgebers:
"Gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) verlängert sich die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages im Einvernehmen mit der Mitarbeiterin um die Zeit der Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und die Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den §§3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes in dem Umfang, in dem eine Beschäftigung nicht erfolgt ist."
Als Link gerne nochmal hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/BJNR050610007.html
oder auch gerne kopiert:
$ 2 Abs 5 Satz 3, wobei auch Satz 1 sehr interessant ist.
(5) Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages nach Absatz 1 verlängert sich im Einverständnis mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter um
1.
Zeiten einer Beurlaubung oder einer Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger gewährt worden sind,
2.
Zeiten einer Beurlaubung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit oder eine außerhalb des Hochschulbereichs oder im Ausland durchgeführte wissenschaftliche, künstlerische oder berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
3.
Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes in dem Umfang, in dem eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist,
LG, Andrea
Beitrag von emmy06 - 20.10.10 - 09:22 Uhr
Abfällig war dies in keinster Weise, sollte zumindest nicht so sein, ich hab nur geschmunzelt über diese Frage und nach deiner Antwort mus ich gleich erst einmal googlen und Infos einholen, denn ich arbeite auch im öffentlichen Dienst, wurde bzw. werde nach BAT/ TVÖD bezahlt und meine Veträge soll im Februar 2011 mit Befristungsende ablaufen....
Danke
Beitrag von zwillinge2005 - 20.10.10 - 11:09 Uhr
Hallo,
wie gesagt ich bin wissenschaftliche Angestellte. Da gilt das (siehe oben der Link aus dem WissZeitVG.
LG, Andrea
Beitrag von dresdnerin86 - 20.10.10 - 09:11 Uhr
als meine Kollegin zu mir sagte das sie sich sicher seit, dass er verlängert wird um die Zeit, hab ich auch erstmal
geguckt.
Zumal sie auch sicher war, dasses bei 2 meiner Kolleginnen so war
und das hat mich dann doch verunsichert und ich musste hier mal fragen.
LG,
Gwen
Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.10.10 - 09:22 Uhr
Wenn dann überhaup um die Zeit nach Mutterschutz, also 4 Monate(von Ende Mutterschutz nch Geburt bis Ende Dez 2011 gerechnet)
Denke aber nicht, das es so sein wird.
Beitrag von ayshe - 20.10.10 - 09:27 Uhr
Mir ist das fremd, aber ich habe auch keine Erfahrung im ÖD.
Ich würde mir aber an deiner Stelle schon Belege darüber einholen.
Es muß doch irgendwo schriftliche Vereinbarungen darüber geben oder?
Personalabteilung?
Rechtsabteilung?
BR?
Veträge?
Irgendwo?
Beitrag von dresdnerin86 - 20.10.10 - 09:38 Uhr
Ja klar, die gibt es sicher auch. Da ich aber erst in der 9 SSW bin und ich es vor der 13 Woche nicht sagen möchte, werde ich erst später die Personalabteilung fragen.
Gruß,
Gwen
Beitrag von ayshe - 20.10.10 - 09:52 Uhr
Ach so, ja, dann würde ich es auch noch nicht offiziell machen, das ist klar.
Na dann schöne Schwangerschaft
Beitrag von kathi.net - 20.10.10 - 09:45 Uhr
Vielleicht wurde ja der Vertrag der Kollegin verlängert. Das muß ja nicht pauschal für deinen dann auch gelten.
Mir wäre das auf jeden Fall neu. Und irgendwie macht eine Befristung dann ja auch nicht wirklich Sinn. Dann wäre ich - wenn ich im ÖD arbeiten würde - dauerschwanger 


LG Kathi
Beitrag von dresdnerin86 - 20.10.10 - 10:32 Uhr
Nein, von den beiden Kolleginnen soll er nach hinten verschoben worden sein. Leider werden in dem Betrieb keine unbefristeten Verträge mehr gemacht, alle befristet auf 2 Jahre und meiner wird mich Sicherheit wieder verlängert (wurde er bislang schon 3 mal). Zudem geht es heir sehr kinderfreundlich zu. Wir haben einen Still- und Wickelraum, Notplätze in Kitas und Krippen etc pp.
Trotzdem wäre das für mich kein Grund dauerschwanger zu sein 
LG,
Gwen
Beitrag von zwillinge2005 - 20.10.10 - 11:14 Uhr
Hallo Kathi,
dann werde wissenschaftliche Angestellte und werde Dauerschwanger. Ich wüsste auch nicht, welchen Vorteil das hätte - Geld bekommt man keins.
In der Regel studieren Frauen , die wissenschaftlich tätig werden, aber nicht, um dann anschliessend Dauerschwanger zu werden.
Das ist in der Regel ein anderes "Klientel".
Das Gesetz soll helfen auch hochqualifizierte Frauen nach einer SS die Rückkehr zu ermöglichen.
LG, Andrea
Beitrag von goldtaube - 20.10.10 - 10:00 Uhr
Wenn es ein wirksam befristeter Arbeitsvertrag ist läuft er einfach mit der Befristung aus. Da wird nichts hinten angehängt. Auch nicht, wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet.
Es kann allerdings tarifvertraglich was anderes geregelt sein. Dazu musst du in den für dich geltendenTarifvertrag schauen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.10.10 - 10:02 Uhr
In ihrem Tarifvertrag steht ja nichts dazu.
Beitrag von zwillinge2005 - 20.10.10 - 11:15 Uhr
Hallo, goldtaube,
bei wissenschaftlichen Abgestellten hat das nicht mit dem Tarifvertrag sondern mit dem WissZeitVG zu tun.
LG, Andrea
Beitrag von susannea - 20.10.10 - 11:24 Uhr
Dein Arbeitsvertrag und auch deine Elternzeit enden dann Ende Dezember 2011.
Du kannst dann zwar weiter zu Hause bleiben, bist dann aber nicht in Elternzeit und somit nur unter bestimmten Bedingungen noch kostenfrei krankenversichert.
