Freiberuflich arbeiten während Elternzeit

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Beitrag von hundenase666 - 20.10.10 - 15:13 Uhr

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob diese Frage evtl. schon mal gestellt wurde, vielleicht könnt ihr mich dann weiterverweisen.

Also:
Meine Elternzeit geht noch bis Mitte Januar. Ich habe aber vor bei einem anderen Arbeitgeber ab November freiberuflich einige Stunden (ca. 16/Woche) zu arbeiten.

Weiß jemand, wie das funktioniert? Wie muss ich das versteuern, muss ich es der Elterngeldstelle melden etc.?

Vermutlich werde ich dann ab Januar den Arbeitgeber wechseln und aus der freiberuflichen Tätigkeit soll dann eine Festanstellung werden.

Wäre es sinnvoller, die Abrechnung dann auf diesen Zeitpunkt zu verlegen?

Kann mir jemand helfen?
Danke schon mal im voraus!!

Viele Grüße
Tina

Beitrag von susannea - 20.10.10 - 23:19 Uhr

Wenn du Elterngeld erhältst, dann musst du die Elterngeldstelle darüber informieren und dann eine Gewinn und Verlust Rechnugn vorlegen. Es gitb dann nur für die fehlende Differenz zum bisherigen Einkommen Elterngeld!

Beitrag von manavgat - 21.10.10 - 11:41 Uhr

Es gibt nicht viel, was unter die freien Berufe fällt.

Vermutlich ist das gar nicht legal.

Gruß

Manavgat