verzweifelt

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Beitrag von antoinette2007 - 20.10.10 - 15:56 Uhr

Habe letzte Woche erfahren, dass mein zeitvertrag (endet 31.10.10) doch nicht verlängert wird. eigentlich wurde mir eine verlängerung zugesagt. alle kollegen gingen mit mir davon aus.
deshalb hab ich mich nicht arbeitsuchend gemeldet. werde morgen zum amt gehen. meint ihr ich bekomme dann kein arbeitslosengeld?

Und wenn ich kein alg 1 bekomme wegen einer sperrung oder so bekomme ich dann auch kein muschgeld?
ich bin totaql fertig.

Beitrag von ayshe - 20.10.10 - 16:01 Uhr

Ich weiß nicht, ob die Konsequenzen immer so scharf durchgezogen werden und wie sie aussehen, ich "glaube", es wird nur gekürzt, bin da aber kein Fachmann.


Aber ich kann dich wirklich nicht verstehen.
Wie kannst du dich nur auf eine mündliche Aussage verlassen und dich deshalb nicht die 3 Monate vorher melden?
Hätte ja nicht geschadet, wenn dann doch ein Vertrag gekommen wäre.

Aber gut, du ärgerst dich sicher selber darüber und so enen Fehler mahct man nur einmal.

Beitrag von zwillinge2005 - 20.10.10 - 16:31 Uhr

Hallo

auch wenn es hart klingt: es wäre gerecht, wenn Du kein ALGI bekämest.

Ich habe vor meiner sicheren Vertragsverlängerung auch diesen demütigenden Gang zum Arbeitsamt nach einer 24 Std. Schicht angetreten. Es macht wirklich keinen Spass, aber jeder weiss, dass man das muss. Auf mündliche Zusagen verlässt man/Frau sich nicht und schon gar nicht, wenn man schwanger ist, oder?

Hast Du Zeugen, dass Dir die Verlängerung zugesagt wurde, aber Du nur wegen der SS jetzt keine Verlängerung bekommst? Dann vielleicht mal einen Anwalt/Anwältin für Arbeitsrecht konsultieren.

Mutterschutzgeld? Wann hast Du ET?

LG, Andrea

Beitrag von danaz - 20.10.10 - 17:30 Uhr

Hallo,

also hier bei uns habe ich von bekannten gehört, dass das tatsächlich scharf geahndet wird - das heißt wegen der Nichtmeldung bekommt man eine vorübergehende ALG-Sperre (nicht nur Kürzung). Ob das überall so ist? Keine Ahnung, aber ich drück mal die Daumen. Immerhin warst Du ja im guten Glauben. Viel Glück.

danaz

Beitrag von hedda.gabler - 20.10.10 - 17:37 Uhr

Hallo,

bei einem befristeten Vertrag muss man sich 3 Monate vorher melden, ansonsten gibt es eine Sperre ... ohne wenn und aber ... ich hatte das mal vor einigen Jahren als ich mich zwischen zwei Saisonverträgen für 6 Wochen arbeitslos melden wollte. Ich wusste das schlicht mit den 3 Monaten nicht und habe eine massive Kürzung des Alg I hinnehmen müssen.

Wie sich das mit dem Mutterschutz-Geld verhält, weiß ich nicht.

Wie man übrigens schwanger so selbstverständlich von einer Vertragsverlängerung ausgehen kann, ist mir ein Rätsel. Dein Arbeitgeber wird froh sein, dass er Dich so "loswerden" kann ... klingt bitter, ist aber so.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von goldie99999 - 20.10.10 - 17:49 Uhr

Ja, es gibt eine Sperrzeit...die beträgt aber "nur" 1 Woche. Keine Panik!

Beitrag von tanita08 - 20.10.10 - 20:50 Uhr

hmmmm, leider ja:
es gibt eine woche sperrzeit wegen "verspäteter arbeitssuchendmeldung"

Beitrag von susannea - 20.10.10 - 23:21 Uhr

Da die Sperrzeit nur eine Woche beträgt gibts dann natürlich danach Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI.