Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Elterngeldes.
Ich bin derzeit in der 17.Woche schwanger und werde nächstes Jahr wieder Elterngeld beziehen.
Mein Gehalt ist konstant, es gibt keine Abweichungen, im Normalfall.
Nun ist es so, dass mein Kleiner eine komplette Woche zu Hause ist, wegen Grippe. Ich bin krankgeschrieben und bekomme die Tage vom Gehalt abgezogen. Meinen Anteil bekomme ich von der KK direkt überwiesen.
Da es eine komplette Woche ist, ist es schonmal einiges.
Wie ist das bei der Einreichung des Antrages zum Elterngeld.
Mir geht es hier jetzt nicht um den Cent, sondern einfach so. Denn es ist dieses Jahr die erste Woche die ich zu Hause bin, d.h. ich könnte noch 15 Tage ausnutzen (habe schon zwei Kinder) um auf die rechtlichen 20 Tage zu kommen.
Muß ich da bei der Elterngeldstelle die Bescheide von der KK miteinreichen, oder ist das "Pech gehabt"? Und mir wird nichts angerechnet?
Lg ich
Elterngeld, Krankheitstage Kind
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Beitrag von ichw29 - 20.10.10 - 17:02 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 20.10.10 - 17:09 Uhr
Lohnersatzleistungen werden leider nicht berücksichtigt bei der Berechnung.
LG,
W
Beitrag von ichw29 - 20.10.10 - 17:11 Uhr
Danke für die schnelle Auskunft.
Irgendwo dachte ich es mir schon.
Ist ja nur eine Woche bisher die in die Berechnung hineinfließt, von daher nicht so tragisch.

Lg ich
Beitrag von zwillinge2005 - 20.10.10 - 17:30 Uhr
Hallo,
wird leider nicht miteinbezogen.
Als Ersatz könntest Du Urlaub nehmen. Dann verringert sich nicht Dein Elterngeld.
LG, Andrea
Beitrag von susannea - 20.10.10 - 23:22 Uhr
Da du für die Zeit keinen Lohn bekommen hast, wird es nicht berücksichtigt und das Eltenrgeld sinkt!
