muss eine alleinerziehende Mutter von einem Kind verdienen damit sie nichts mehr vom Amt bekommt?
Hallo!
Ich bin alleinerziehend und habe nun 2 Stellenangebote die in etwa gleich bezahlt sind. Allerdings ist die Wegstrecke zur einen Arbeitsstätte wesentlich weiter. Der Betrieb wiederrum hätte aber einen besseren Ruf.
Meine Frage steht ja schon oben. Wieviel muss ich verdienen damit ich komplett vom Amt weg bin? Ich möchte komplett auf eigenen Beinen stehen und nicht mehr von denen abhängig sein.
LG hazi
Wieviel.....
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Beitrag von hazi - 20.10.10 - 21:52 Uhr
Beitrag von batida20 - 20.10.10 - 21:57 Uhr
Da gibt es soweit ich weiß keinen bestimmten Betrag den man verdienen muss.. Man ist ja nicht gezwungen einen antrag auf hartz 4 zu stellen, auch wenn man wenig geld verdient.. wenn du dir alles zusammenrechnest miete heizung strom was ihr im monat für lebensmittel etc. brauchst und du mit dem geld dann was du verdienst + kindergeld auskommst, brauchst du auch keinen antrag stellen und bist somit vom amt weg
oder habe ich deine frage jetzt falsch verstanden??
Beitrag von milka700 - 20.10.10 - 22:00 Uhr
Du musst zumindest dein Existenzminimum (der aktuelle Regelsatz soll das sein = 359€) verdienen, plus Mietanteil inclusive Heizung, plus Werbungskosten, denke ich mal.
Fürs Kind und euch gibts (evtl.) noch Kinderzuschlag und Wohngeld.
Bekommst du Unterhalt?
Denk auch an GEZ.
Beitrag von hedda.gabler - 20.10.10 - 22:24 Uhr
Hallo.
Das ist so leicht nicht zu beantworten.
Dein Alg II-Anspruch ist:
- Regelsatz für Dich (359,-)
- Alleinerziehenden-Zuschlag (129,-)
- Sozialgeld Kind (215,-)
- angemessene Miete + Heizung
Darauf werden Unterhalt/Unterhaltsvorschuß und Kindergeld angerechnet.
Du hast aber auch einen Freibetrag auf Einkommen, schau mal hier, wie sich der errechnet:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25834/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Hilfen/Freibetraege/Freibetraege-Nav.html#d1.1
Du solltest einen Alg II-Rechner bemühen, dann hast Du eine ungefähre Vorstellung:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
Wenn es kein Alg II mehr gibt, kommen aber vielleicht Wohngeld und eventuell Kinderzuschlag in Frage.
Ich bin im Übrigen der Meinung, dass es keine Schande ist, wenn man als alleinerziehende Mutter noch aufstockenden Hilfen, in welcher Form auch immer, bezieht ... falscher Stolz geht schlußendlich zu Lasten des Kindes.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von windsbraut69 - 21.10.10 - 06:44 Uhr
Das ist - wegen der Wohnkosten - regional unterschiedlich aber DU mußt doch wissen, wieviel Geld Du monatlich zum Leben brauchst, oder?
Gruß,
W
Beitrag von mamavonyannick - 21.10.10 - 06:55 Uhr
Ach danach gehts... was ich brauche... Na wenn das so ist, muss ich vllt doch mal einen Antrag stellen... Mehr kann man schließlich immer gebrauchen

Beitrag von windsbraut69 - 21.10.10 - 09:25 Uhr
Neenee, anders rum!
Im Gegensatz zu Dir
möchte sie ja finanziell auf eigenen Beinen stehen und da ist es doch ihr überlassen, mit wie wenig Geld sie auskommt!
Gruß,
W
