Hallo zusammen!
Meine Eltern haben 7/2000 einer Privatperson 9000DM geliehen. Diese Person ist dann mit dem Geld "auf nimmer Wiedersehen" verschwunden. Meine Eltern hatten das so hingenommen und sich nie darum gekümmert, irgendwie wieder an das Geld heranzukommen. (keine Ahnung warum).
Ich wußte von der ganzen Sache nix, hab gestern beim Sortieren ihrer Unterlagen diesen Schuldschein zufällig in die Hand bekommen und meine Eltern drauf angesprochen.
Lohnt es sich für die zwei nach über 10 Jahren überhaupt noch, mit diesem Schuldschein zum Anwalt zu gehen, oder ist es schon zu spät und der Schein ist "für die Tonne" ??
Danke schon mal für eure Antworten!
LG Marina
Verjährung Schuldschein?
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Beitrag von -marina- - 21.10.10 - 10:48 Uhr
Beitrag von tragemama - 21.10.10 - 10:59 Uhr
Natürlich lohnt sich das, wurde keine Rückzahlung vereinbart?
Beitrag von fensterputzer - 21.10.10 - 11:03 Uhr
Schuldscheine etc von Privat verjähren nach 30 Jahren aber nach 4 Jahren kannst du keine Zinsen mehr einfordern.
Beitrag von -marina- - 21.10.10 - 11:17 Uhr
Hallo!
Das mit den Zinsen wäre noch egal. Hauptsache sie bekommen überhaupt wieder was zurück...
Danke u LG
Marina
Beitrag von thea21 - 21.10.10 - 11:06 Uhr
Auch ein privater Schuldschein ist der Verjährung unterlegen.
Nach alten Schuldrecht, das bis zum 01.01.2002, galt verjährte dieser Anspruch in 30 Jahren. Nach neuem Schuldrecht ab dem 01.01.2002 verjährt der Anspruch allerdings in drei Jahren.
Beitrag von parzifal - 21.10.10 - 12:46 Uhr
Solange die Rückzahlung noch nicht fällig ist, ist überhaupt nichts verjährt.
Dein Rat kann also teuer werden.
Beitrag von falkster - 21.10.10 - 13:47 Uhr
Gibt es dazu irgendwo ein Urteil oder einen entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen?
Danke
Beitrag von manavgat - 21.10.10 - 11:36 Uhr
Nein. Jetzt ist das perfekt, weil der Schuldner nicht mit einem Zugriff rechnet.
Schuldschein gilt 30 Jahre.
Gruß
Manavgat
Beitrag von sonne.hannover - 21.10.10 - 12:15 Uhr
würde ich so nicht behaupten. Wenn sie Pech haben, ist das Ganze zwar nicht unbedingt verjährt, aber evtl. verwirkt. Und dies deshalb, weil sie sich nie darum gekümmert haben.... Aber probieren geht über studieren.
Beitrag von manavgat - 21.10.10 - 18:04 Uhr
Unfug.
Gruß
Manavgat
Beitrag von parzifal - 21.10.10 - 12:40 Uhr
Wurde ein konkreter Rückzahlungstermin vereinbart?
Ist der Schuldner noch greifbar?
Wenn kein Rückzahlungstermin vereinbart wurde ist das Darlehen erst einmal zu kündigen.
Beitrag von -marina- - 21.10.10 - 13:08 Uhr
Nein, in dem Schuldschein steht nichts von irgendwelchen Rückzahlungen.
Hab den Namen des Mannes mal bei Freund Google eingegeben und -glaub ich- auch den richtigen Typ gefunden...
Beitrag von parzifal - 21.10.10 - 18:31 Uhr
Dann muss zunächst der Gläubiger des Schuldscheins das Darlehen beim Schuldner kündigen. Dies sollte nachweisbar erfolgen.
Erst dadurch wird die Fälligkeit herbeigeführt.
Wenn keine Zinsen vereinbart sind, können auch keine verlangt werden. Zinsen fallen dann erst wieder nach Verzug des Schuldners an.
Du solltest Dir natürlich auch sicher sein, den richtigen Schuldner vor Dir zu haben.
