Verjährung Schuldschein?

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Beitrag von -marina- - 21.10.10 - 10:48 Uhr

Hallo zusammen!

Meine Eltern haben 7/2000 einer Privatperson 9000DM geliehen. Diese Person ist dann mit dem Geld "auf nimmer Wiedersehen" verschwunden. Meine Eltern hatten das so hingenommen und sich nie darum gekümmert, irgendwie wieder an das Geld heranzukommen. (keine Ahnung warum).
Ich wußte von der ganzen Sache nix, hab gestern beim Sortieren ihrer Unterlagen diesen Schuldschein zufällig in die Hand bekommen und meine Eltern drauf angesprochen.

Lohnt es sich für die zwei nach über 10 Jahren überhaupt noch, mit diesem Schuldschein zum Anwalt zu gehen, oder ist es schon zu spät und der Schein ist "für die Tonne" ??

Danke schon mal für eure Antworten!

LG Marina

Beitrag von tragemama - 21.10.10 - 10:59 Uhr

Natürlich lohnt sich das, wurde keine Rückzahlung vereinbart?

Beitrag von fensterputzer - 21.10.10 - 11:03 Uhr

Schuldscheine etc von Privat verjähren nach 30 Jahren aber nach 4 Jahren kannst du keine Zinsen mehr einfordern.

Beitrag von -marina- - 21.10.10 - 11:17 Uhr

Hallo!

Das mit den Zinsen wäre noch egal. Hauptsache sie bekommen überhaupt wieder was zurück...

Danke u LG
Marina

Beitrag von thea21 - 21.10.10 - 11:06 Uhr

Auch ein privater Schuldschein ist der Verjährung unterlegen.

Nach alten Schuldrecht, das bis zum 01.01.2002, galt verjährte dieser Anspruch in 30 Jahren. Nach neuem Schuldrecht ab dem 01.01.2002 verjährt der Anspruch allerdings in drei Jahren.


Beitrag von parzifal - 21.10.10 - 12:46 Uhr

Solange die Rückzahlung noch nicht fällig ist, ist überhaupt nichts verjährt.

Dein Rat kann also teuer werden.

Beitrag von falkster - 21.10.10 - 13:47 Uhr

Gibt es dazu irgendwo ein Urteil oder einen entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen?
Danke

Beitrag von manavgat - 21.10.10 - 11:36 Uhr

Nein. Jetzt ist das perfekt, weil der Schuldner nicht mit einem Zugriff rechnet.

Schuldschein gilt 30 Jahre.

Gruß

Manavgat

Beitrag von sonne.hannover - 21.10.10 - 12:15 Uhr

würde ich so nicht behaupten. Wenn sie Pech haben, ist das Ganze zwar nicht unbedingt verjährt, aber evtl. verwirkt. Und dies deshalb, weil sie sich nie darum gekümmert haben.... Aber probieren geht über studieren.

Beitrag von manavgat - 21.10.10 - 18:04 Uhr

Unfug.

Gruß

Manavgat

Beitrag von parzifal - 21.10.10 - 12:40 Uhr

Wurde ein konkreter Rückzahlungstermin vereinbart?

Ist der Schuldner noch greifbar?

Wenn kein Rückzahlungstermin vereinbart wurde ist das Darlehen erst einmal zu kündigen.

Beitrag von -marina- - 21.10.10 - 13:08 Uhr

Nein, in dem Schuldschein steht nichts von irgendwelchen Rückzahlungen.

Hab den Namen des Mannes mal bei Freund Google eingegeben und -glaub ich- auch den richtigen Typ gefunden...

Beitrag von parzifal - 21.10.10 - 18:31 Uhr

Dann muss zunächst der Gläubiger des Schuldscheins das Darlehen beim Schuldner kündigen. Dies sollte nachweisbar erfolgen.

Erst dadurch wird die Fälligkeit herbeigeführt.

Wenn keine Zinsen vereinbart sind, können auch keine verlangt werden. Zinsen fallen dann erst wieder nach Verzug des Schuldners an.

Du solltest Dir natürlich auch sicher sein, den richtigen Schuldner vor Dir zu haben.