Hallo zusammen,
ich darf ab dem kommenden ersten wieder arbeiten gehen auf Teilzeit! Leider ja auf Steuerklasse 5 
Nun pflege ich meinen Schwiegervater und bin eingetragen, so dass mir das für die Rente gut kommt.
Wenn ich aber jetzt wieder arbeiten gehe, ist dann diese Pflege Steuerlich ein Nachteil für mich?
Wer kennt sich damit aus?
Ich bin zwar eingetragen bei meinem Schwiegervater aber ich werde nicht entlohnt dafür. Falls das wichtig ist.
Lg Chris
Teilzeit und pflege meinen Schwiegervater! Steuerfrage
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Beitrag von mehlclaudia - 21.10.10 - 16:15 Uhr
Beitrag von krokolady - 21.10.10 - 17:43 Uhr
du meinst also Du bekommst das Pflegegeld für Deinen Vater?
Nein, das macht sich weder steuerlich bemerkbar, noch sonstewo.
Denn Pflegegeld darf nirgends angerechnet werden!
Beitrag von mehlclaudia - 21.10.10 - 18:31 Uhr
Nein, das Pflegegeld überlasse ich meinem Schwiegervater! Mir reichte die Einzahlung in die Rentenkasse. Da ich bisher immer auf 400€ gearbeitet habe wollte ich das Pflegegeld nicht.
Jetzt hat sich es aber ergeben das ich in meinem alten Beruf wieder einsteigen konnte und von daher würde ich alles gerne so lassen wie es ist. Nur hatte ich so meine Gedanken mit den Steuern, nicht das ich hinterher was nach zahlen muss oder so.
Beitrag von krokolady - 21.10.10 - 18:44 Uhr
nö, wieso solltest was nachzahlen müssen?
Das Pflegeggeld muss weder versteuert werden, noch darf es irgendwo angerechnet werden.
Das Du das Geld Deinem SV überlässt....ok....das ist Deine Sache. Obwohl ich es absolut ok finde das man dafür "bezahlt" wird wenn man jemanden wirklich pflegt. Weil die Arbeit ist teilweise echt schwer - und man trägt ja auch ne gewisse Verantwortung.
Aber mit nem neuen Job hat das jedenfalls nichts zu tun - egal wieviel Du da verdienst
Beitrag von kati543 - 21.10.10 - 18:44 Uhr
Alles was mit der Pflege eines Angehörigen/Freundes,... zu tun hat und die finanzielle Entlohnung dafür wird nie irgendwo angerechnet. Nicht aufs ALG2, nicht auf die Steuer,... Anders sieht es bei der Verhinderungspflege aus - aber das meinst du ja nicht.
Das Einzigste, wo es angegeben werden muß und zu finanziellen Verlusten führt, ist wenn er einen SBA mit Merkzeichen H hat. Da hat er nicht den Anspruch auf die Pflegepauschale von 924€. Bei Erwachsenen ist das da schon mit abgegolten. Nur bei Kindern geht es.
Beitrag von mehlclaudia - 21.10.10 - 21:17 Uhr
Dann habe ich noch eine letzte Frage, wie sieht es mit dem Rentenversicherungsträger aus?
Habe ich da irgentwelche Nachteile durch oder eher Vorteile weil ich ja dann mehr einzahle?
Danke schon mal das ihr mir da auf die Sprünge helft.
Lg Chris
Beitrag von kati543 - 22.10.10 - 07:46 Uhr
Du hast nur Vorteile.
Beitrag von mehlclaudia - 22.10.10 - 08:04 Uhr
Danke euch allen.
Lg Chris
