diagonal inkasso - welche mahnstufe ist das? muss ich reagieren?

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Beitrag von lieber-in-schwarz-weil-pe - 22.10.10 - 12:31 Uhr

Hallo zusammen ich schreibe heute in schwarz weil mir ist das peinlich :(

Ich habe bei einem app eine hotline angerufen, es stand dadrinne, dass das mit meiner telefonrechnung bezahlt wird.
dann kam eine mahnung (aber ich hatte keine rechnung vorher) weil mein telefonanbieter das nicht bezahlt hatte bzw nicht in den zeitraum von 10 tagen. Davon wusste ich nichts.
ich habe dann die 2,80 überwiesen und die mahngebühren ignoriert.

das war im juni. Seitdem bekomme ich laufend mahnungen, die ich alle ignoriere.

Jetzt kommt ein schreiben:

ganz dick und fett:


MÜSSEN WIR WIRKLICH SO WEIT GEHEN?


sehr geehrte Frau XY,

(dann wieder fett und größer)
DAS KANN DOCH NICHT IN IHREM SINN SEIN!

Wir können uns nicht vorstellen, dass eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung mit eventuell anschliessender Vollsreckung gewünscht wird. Die Verfahrenskosten würden sich nur unnötig erhöhen. Ist das wirklich gewollt? Wenn ja, dann tun Sie nichts. Anderenfalls veranlassen Sie umgehend die Zahlung von 52,51. Überdenken Sie lieber noch einmal, ob Sie sich das nicht ersparen möchten.



Und dann noch in einem kleinen gra unterlegtem Kasten:
BITTE BEACHTEN SIE: Ein Gerichtsverfahren ist teuer. Ein rechtskräftiger Schuldtitel kann 30 Jahre gegen sie zur Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung und Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung verwendet werden. Eine mögliche Eintragung ins Schuldnerregister Ihres Amtgerichtes kann für Ihre Kreditwürdigkeit verhängnisvolle Folgen habe!

Bezahlen soll ich an Diagonal.



Ist das jetzt das schreiben wo ich reagieren MUSS?

Beitrag von keine panik - 22.10.10 - 12:42 Uhr

das ist alles einschüchterung! solange du nur immer wieder post vom inkassounternehmen bekommst (die versuchen natürlich immer an geld zu kommen), würde ich das ignorieren.
wenn du aber dann tatsächlich (was ich aber nicht glaube ;-)) ein mahnbescheid vom gericht bekommst, dann mußt du natürlich reagieren. aber wie schon gesagt, denke ich nicht das die soweit gehen!
also, ab jetzt alles ignorieren :-)
gibt sonst auch mal diagonal inkasso bei goggle ein. da wirst du fündig und andere "ärgern" sich damit auch rum.

Beitrag von chicksy1985 - 22.10.10 - 12:42 Uhr

Das hört sich nach allem an, aber nicht nach einer seriösen Firma. Wenn der Brief wirklich so geschrieben ist - würd ich an deiner Stelle mal einen Rechtsanwalt drauf schauen lassen. Oder warst du zwischenzeitlich schon bei einem? Einfach so bezahlen würd ich die gute 50€ nicht.

Beitrag von badguy - 22.10.10 - 12:59 Uhr

Du scheinst ziemlich blöd und beratungsresitent zu sein. Hier mach damit, was du willst:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=16&id=2831037

Beitrag von badguy - 22.10.10 - 13:09 Uhr

http://suche.t-online.de/fast-cgi/tsc?sr=ptoweb&q=diagonal+inkasso

Da hast du ne google-Suche dazu. Alles in allem scheinen die blöd und nervig zu sein aber nicht wirklich kompetent.

Beitrag von lieber-in-schwarz-weil-pe - 22.10.10 - 13:12 Uhr

ja klingt fast wie mein fall aber ist es nicht :-p:-p

Beitrag von thea21 - 22.10.10 - 13:16 Uhr

Alles klar, verschaukel doch bitte jemand anderen, oder wende dich an deine Gläubiger und verscheisser die weiter. Dort scheinst du dir ja mehr oder weniger in die Hose zu machen.

Beitrag von vwpassat - 22.10.10 - 15:51 Uhr

Ja nee, is klar. #klatsch

Beitrag von sassi31 - 23.10.10 - 02:50 Uhr

Sicher.... #augen

Beitrag von medina26 - 22.10.10 - 13:30 Uhr

#rofl Sie versuchen es doch immer wieder!

Beitrag von trollmama - 22.10.10 - 13:39 Uhr

Hallo!
Nimm das Schreiben, geh zur Polizei und erstatte Anzeige wegen (versuchter) Nötigung gem. § 240 StGB sowie alle weitere in Betracht kommende Delikte. Evtl. kannst Du das auch online machen.
Dann setzt Du Dich hin und schreibst diesem Inkassounternehmen, daß Du ihr Schreiben als (versuchte) Nötigung im Sinne des § 240 StGB aufgefaßt und deshalb schon Anzeige bei der hiesigen Polizei erstattet hast. Fordere das Inkassounternehmen dann auf, Dir die zuständige Aufsichtsbehörde zu nennen. Die müßte beim zuständigen Landgerichtsbezirk liegen, aber so ganz sicher bin ich mir nicht.
Und dann warte ab, was passiert....
Viele Grüße
Trollmama

Beitrag von mausmadam - 22.10.10 - 13:56 Uhr

#rofl#rofl Die lachen sich doch einen weg, wegen dem Betrag eine Anzeige....

Beitrag von trollmama - 22.10.10 - 17:55 Uhr

Wieso eine Anzeige wegen des Betrages? Der Betrag ist Nebensache, egal, ob er 10 Cent oder 10.000 Euro beträgt.
Es geht um die Formulierung des Mahnschreibens.......!

Beitrag von sternschnuppe215 - 22.10.10 - 15:53 Uhr

auf jeden Fall zumindest widersprechen. denn neu ist seit Monaten: wenn kein Widerspruch erfolgt ist, dürfen die das in die Schufa eintragen...