Guten Abend!
Ich hoffe, hier kann mir jemand den Vorteil der Kleingewerberegelung erklären. Irgendwie steh ich total auf dem Schlauch.
Kurz zur Erklärung:
Ich möchte mir gerne als Zwischehändler ab und an mal etwas dazuverdienen. Gewünscht sind im Monat zwischen 200 und 300 €.
Ich kaufe Artikel incl. Mwst. an, und möchte sie dann mit etwas Gewinn weiterverkaufen.
Mal angenommen ich kaufe eine Küche für 200 €. Plus 19% Mwst. sind 238 € Ausgaben für mich. Ich würde gerne 50 € Gewinn machen.
Mit der Kleinsterwerbsregelung ist es so, dass ich den Nettobetrag von 288 € auf die Rechnung schreibe, oder? Hab ich das richtig verstanden? Das ist für den Endkunden günstiger und ich hab weniger Schreibkram.
Wie muss ich dann beim Finanzamt meine Nachweise einbringen? Reicht es eine Ausgabenspalte, Mwst.-Spalte und eine Einnahmenspalte zu erstellen, damit man dann den Umsatz und den Gewinn ermittelt?
Liebe Grüße,
Claudia
Kleingewerberegelung?
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Beitrag von wolke151181 - 24.10.10 - 00:12 Uhr
Beitrag von susannea - 24.10.10 - 00:58 Uhr
Warum eine MWSt. Spalte?
Ausgaben sind deine bezahlten Sachen (inlk.) MWSt. Einnahmen dann das was du einnimmst (ohne MWSt.). Würdest du noch MWSt. abführen müssen ans Finanzamt müsstest du die noch oben drauf schlagen. Da die Kunden das eher nicht bezahlen würden, müsstest du niedrigere Preise machen und hättest weniger Gewinn.
Also auch für dich besser, denn du musst weder noch MWSt. ans Finanzamt abführen noch den Gewinn herabsetzen!
Beitrag von wolke151181 - 24.10.10 - 01:13 Uhr
Ahhh, ok, danke dir!
Also nur eine Ausgaben- und Einnahmenaufstellung.
Schreib ich dann bei meinen Rechnungen nur: Endbetrag 288,00 Euro?
Beitrag von susannea - 24.10.10 - 01:20 Uhr
Und drunter, dass du nach § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer erhebst und ausweist.
Beitrag von wolke151181 - 24.10.10 - 09:31 Uhr
Vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen
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