Auto Privat verkaufen

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Beitrag von liph70 - 24.10.10 - 15:24 Uhr

Hallo,

ich möchte mein 8 Jahre altes Auto diese Woche für 5000€ verkaufen, es hat so einige Mängel wo der Käufer auch darauf aufmerksam gemacht wurde und ich auch noch 100€ Preisnachlass gegeben habe. Er ist damit Probe gefahren hat es sich ringesherum angeschaut (auch von unten), hatte auch noch Profies mit die sich auskennen, die auch meinten er könnte es für diesen Preis kaufen. Nun mach ich mir aber trotzdem Sorgen, diese Leute wohnen nicht weit weg, falls da irgenwas im nachhinein mal noch kommen sollte, was ich jetzt noch nicht weiss bzw. wusste, was mach ich dann? Was kann ich im Kaufvertrag mit reinschreiben das sie später wegen irgendwelches Mängeln nicht mehr zu mir kommen. Ich will dann kein ärger bekommen. In diesen alter kann ja immer mal was sein an dem Auto und nicht das die dann sagen ich hätte das mit erwähnen sollen und ich wusste das garnicht, soll ich das was ich bei Mobile an Mängeln mit reingeschrieben ausdrucken und unterschreiben lassen?

Wer kennt sich da aus?

#danke

LG

Beitrag von luftundliebe - 24.10.10 - 15:34 Uhr

Huhu,

also ganz wichtig ist da wohl der Satz:

Gekauft wie gesehen und probegefahren.

und

Als Privatverkäufer biete ich keinerlei Garantie.

so in etwa auf jeden Fall, aber da werden bestimmt noch gute Tipps hier kommen ;-)

Lieben Gruß

Sabrina

Beitrag von fensterputzer - 24.10.10 - 16:33 Uhr

Der Satz ist Blödsinn und man haftet trotzdem denn in einen Motor etc kann ja keiner hineinsehen"!!!

Es sollte heißen: Unter Ausschluß jeglicher Gewärleistung und ohne Sachmangelhaftung.

Beitrag von luftundliebe - 24.10.10 - 19:11 Uhr

Deswegen hab ich darunter geschrieben:

>>so in etwa auf jeden Fall, aber da werden bestimmt noch gute Tipps hier kommen<<

Aber danke für die "freundliche" Korrektur #augen

Beitrag von cunababy - 25.10.10 - 10:22 Uhr

Nein er haftet nicht, da er dies ja ausschliest. Außer der Käufer kann nachweisen, dass der Mangel, z.B. am Motor schon bestand UND dass der Verkäufer dies auch wusste...

Alson icht gleich die Leute anpampen, wenn man selber keine Ahnung hat.

PS: bevor jetzt was dagegeb kommt. Ich habe das selber in drei Gerichtsinstanzen durch, als ich mein Pferd verkauft habe. Und ich habe alle Instanzen gewonnen. Der neue Besitzer konnte mir nicht nachweisen, dass ich von der Krankheit gewusst habe. (mal davon abgesehen, dass ich durch Zufall nachweisen konnte, dass er diese Krankheit bei mir noch nicht hatte! Was aber irrelevant ist, denn auch wenn er sie gehabt hätte, müsste der Käufer mir nachweisen, dass ich es wusste!)

VG Cunababy.

PS: Schreib auch alle Mängel, die dem Käufer bekannt sind, die du also mit ihm besprochen hast mit rein! Das ist wichtig.

Beitrag von stineengel - 24.10.10 - 17:40 Uhr

Hallo,

schau mal in eurer Postfiliale nach, da gibt es solche Verträge für Privatverkäufe....da stehen die gängigsten, rechtkfärtigen Sätze schon drin. den genannten Satz mir Gewährleistung kannst Du noch einfügen, sollte er da nicht stehen!

LG Steffi

Beitrag von vwpassat - 24.10.10 - 19:15 Uhr

Wenn Du Dein Fahrzeug bei mobile inseriert hast, dann findest Du dort auch einen vernünftigen Kaufvertrag zum VK an Privat.

Wenn Du's nicht findest, schick mir ne PN mit Deiner E-Mail-Adresse.

Beitrag von liph70 - 24.10.10 - 22:15 Uhr

#danke habs gefunden. Hab da auch noch andere Dinge wie Aushängeschild mit den ganzen Daten schon drauf gefunden, brauch ich zwar nicht mehr, find ich aber toll das die das gleich so mit anbieten.

Also nochmal vielen Dank!

LG