Regelsatz Hartz IV

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Beitrag von isa-1977 - 25.10.10 - 13:03 Uhr

Hallo,

ich will hier keine großartige Diskussion vom Zaun brechen, aber mich würde mal interessieren, warum der Hartz IV-Satz für Alleinstehende bei mtl. 359 € liegt und für Personen in einer Bedarfsgemeinschaft nur bei 323 €.

Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt hat m.E. doch die gleichen Ausgaben wie ein Alleinstehender...

Klärt mich mal auf ;-)

Viele Grüße

I.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 25.10.10 - 13:05 Uhr

Hallo

Weil du manche Kosten durch 2 teiken kannst. Strom z.b ist bei 2 Leuten nicht viel mehr und auch die Hausrat und Haftpflicht kostet das gleibe für 1 Person oder 2.

BIanca

Beitrag von isa-1977 - 25.10.10 - 13:08 Uhr

Achsooo!!! Daran hätte ich jetzt gar nicht gedacht. Dachte eigentlich mehr an "Futterkosten" ;-)

Jetzt bin ich schlauer! Dank Dir!

Beitrag von windsbraut69 - 25.10.10 - 13:08 Uhr

"Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt hat m.E. doch die gleichen Ausgaben wie ein Alleinstehender... "

Nein, hat er nicht.
Viele Kosten wie z.B. Strom fallen ja unabhängig von der Personenzahl an und sind somit dann aufzuteilen.
Auch Lebensmittel sind in Großpackungen teilweise günstiger.

Gruß,
W

Beitrag von marion2 - 25.10.10 - 20:50 Uhr

"Auch Lebensmittel sind in Großpackungen teilweise günstiger."

meist aber teurer