Hallo!
Ich weiss das sowas sehr selten ist aber Es ist jemand aus meinen bekanntenkreis fristlos von der arbeit Gekündigt wurden. Sie muss jas zürück zum jobcenter. Wird aber 12 wochen kein geld bekommen. Sie befand sich in der probezeit und es ist eigenverschulden.Welche möglikeiten gibt es da weiss das jemand? Wegen fixkosten decken usw . Habt gerhört bzw gelesen man kann auch eine abfindung bekommen könnte wenn man klagt selbt wenn man selbst schuld ist. welche möglichkeiten hätte sie jezt.?
danke
Wie gehst Weiter Fristlose kündigung?
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Beitrag von schneesau - 25.10.10 - 14:13 Uhr
Beitrag von arite78 - 25.10.10 - 14:22 Uhr
Moin
bei Eigenverschulden noch auf Abfindung klagen??
Na das wärs mal?? 
Was kann man jetzt machen, sich einen neuen Job suchen und es diesmal ordentlich machen vielleicht ??
Arite
Beitrag von vwpassat - 25.10.10 - 14:22 Uhr
Warum sollte jemand, der wegen Eigenverschulden in der Probezeit gekündigt wurde, eine Abfindung erhalten?
Beitrag von kathi.net - 25.10.10 - 14:28 Uhr
1. Einen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es nicht. (Ausnahme event. Sozialplan oder Tarifvertrag)
2. Selbst wenn man Kündigungsschutzklage erheben würde, heißt das noch nicht, dass man eine Abfindung erhält.
3. Wenn man in der Probezeit!!! fristlos (durch eigenes Verschulden) gekündigt wird, auf was will man klagen?
Ich denke es wird eine Sperre geben und man sollte sich schnellstens um eine neue Arbeit kümmern und eventuell auch die Hintergründe der fristlosen Kündigung mal überdenken.
Gruß Kathi
Beitrag von windsbraut69 - 25.10.10 - 14:51 Uhr
Sie könnte sich einen JOB suchen.
Und nein - sie wird keine Abfindung einklagen können, wenn sie die fristlose Kündigung selbst verschuldet hat, warum auch?
Beitrag von dark-kitty - 25.10.10 - 14:57 Uhr
Warum sollte jemand bei Eigenverschulden - noch dazu in der Probezeit, wo gar keine Begründung notwendig ist - eine Abfindung bekommen? Ist mir neu - fände ich ehrlich gesagt auch ungerecht.
Er kann höchstens versuchen, seine Bank gnädig zu stimmen und den Dispo etwas zu erhöhen. Wohngel wird glaube ich auch unabhängig vom Verschulden gezahlt, einfach mal versuchen. Ansonsten kann er sich nur die drei Monate am Riemen reißen, muss zur Not einen 400.-€ Job annehmen, bis er wieder Bezüge bekommt oder einen neuen Job hat.
Tipp am Rande: er soll sich für die nächsten Vorstellungsgespräche eine gute Umschreibung der Umstände zurecht legen. Da es in der Probezeit war, ist es nicht ganz so schwer, und im Arbeitszeugnis darf es auch nicht stehen. Eine Bekannte von mir war nach Eigenverschulden 5 Jahre (!) arbeitslos.
Viel Glück!
Beitrag von dark-kitty - 25.10.10 - 14:58 Uhr
Ich meinte natürlich: sie... Sorry.
Beitrag von bruchetta - 25.10.10 - 18:15 Uhr
Sie sollte jetzt JEDEN Job annehmen, um ihre Kosten zu decken.
Eine Abfindung bekommt sie unter den genannten Umständen ganz sicher nicht!!
Beitrag von isa-1977 - 25.10.10 - 20:17 Uhr
Sehr gute Idee... auf zum Arbeitsgericht
... ich habe mich köstlich amüsiert 
