Hallo,
vielleicht kann mir ja Jemand helfen ( auf Pöbeleien werde ich gar nicht erst antworten
).
Ich beziehe Hartz 4 und werde bald in eine andere Stadt ziehen (aus persönlichen Gründen).
Natürlich wurde der Umzug nicht genehmigt, das war mir aber klar.
Umzugskosten ect... habe ich eh nicht beantragt.
Nun habe ich gehört, daß ich am neuen Wohnort, sollte ich bis dahin keinen neuen Job gefunden haben, auch kein Harz 4 beantragen kann, bzw. bekommen werde, da der Umzug nicht genehmigt wurde.
Ich hoffe natürlich, daß ich bis dann Arbeit habe, aber sollte dies nicht der Fall sein, stimmt das, daß ich in der neuen Stadt dann keinerlei Leistungen bekomme?
Vielen dank für eure Hilfe, Julia
Hartz 4 - hab mal eine kurze Frage
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Beitrag von rucolinamaus - 25.10.10 - 14:32 Uhr
Beitrag von goldtaube - 25.10.10 - 14:37 Uhr
Natürlich bekommst du weiter Leistungen, wenn du in der neuen Stadt gemeldet bist und alles geklärt hast. Du bekommst allerdings maximal die angemessenen Kosten der Unterkunft in Höhe der alten Kosten der Unterkunft. Die Differenz musst du selber zahlen.
Beitrag von katrinredrose - 25.10.10 - 16:39 Uhr
dubekommst 3 monate sperre , falls du es doch tust .
Beitrag von silbermond65 - 25.10.10 - 17:06 Uhr
WO steht das?
Beitrag von goldtaube - 25.10.10 - 18:25 Uhr
Wie kommst du denn auf den Mist?
Beitrag von katrinredrose - 25.10.10 - 18:39 Uhr
weiss nicht wo das steht.
kenne aber so ein fall.
ein bekannter von mir , gat seine freundin ( jetzige Frau ) übers i-net kennengelernt.
sie wohnt ca 120 km weit weg .
nach einigen monaten wollten sie zusamm ziehen.
sind sie dann auch.
sie hartz 4 , alleinerziehend, 1 kind .
und die vom amt haben ihr das gleiche erzählt wie der themengründerin.
und sie hat dann nach 3 mon erst wieder hartz 4 bekomm.
(mein bekannter hat zu dem damaligen zeitpunkt auch alg 2 bezogen )
das war anfang 2009.
ich denke nicht das sich das geändert hat 
Beitrag von goldtaube - 25.10.10 - 19:06 Uhr
Die Sperre hat sicher andere Gründe gehabt, was sie nicht erzählen wollte.
Definitv bekommt man weiter ALG II wenn man ohne Genehmigung umzieht. Man bekommt aber nur die angemessenen Kosten der Unterkunft in Höhe der alten Kosten der Unterkunft gezahlt.
Beitrag von nisivogel2604 - 25.10.10 - 19:19 Uhr
Ich wünsche mir für dich eine 3 Monats Sperre für dieses Forum.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F... halten
Beitrag von rucolinamaus - 25.10.10 - 19:29 Uhr
Herzlichen dank (ich vermute jetzt einfach mal , daß du Recht hast
)
Meine miete ist dann sogar nur noch halb so hoch, also dürfte das kein Problem sein.
Vielleicht (und das wäre natürlich die beste Lösung) bin ich dann ja auch gar nicht mehr darauf angewiesen.
Danke!
LG Julia
Beitrag von txbaby - 25.10.10 - 22:01 Uhr
§ 22 SGB II
Beitrag von hermina - 26.10.10 - 12:31 Uhr
Hallo.
Also wir hatten auch mal vor vier Jahren das Problem. Mein neuer Partner wollte zu mir ziehen in ein anderes Bundesland. Sein Job-Center hat dem natürlich zugestimmt, aaaaber das Job-Center in meiner Stadt wollte ihn nicht aufnehmen. Nach vielen Diskussionen und hin und her wurde dem dann doch zugestimmt, da er ja mit mir eine Zukunft aufbauen wollte und ich nicht zu ihm ziehen konnte. Wegen Kinder und so. Naja, dementsprechend hat er auch keine Unterstützung mehr bekommen, da ich ja dann Verdiener bin.
Also so einfach war es bei uns nicht. Erkundige dich mal in der neuen Stadt.
Viel Glück.
LG Hermina
