hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
ich lebe getrennt von meinen ex-mann, mit 2 kindern.
bekomme grade so viel unterhalt, dass ich mit dem kindergeld auf das gleiche geld komme wie es mir zusteht (laut amt)
seit 3 wochen arbeite ich auf 400 euro basis.. das es in meinem beruf mit 2 so kleinen kinder nicht mehr geht.
meine frage..
habe ich auch einen anspruch auf einen selbstbehalt vom 400 job.. auch wenn ich keinen anspruch auf harz vier habe?
brauch hilfe wegen unterhalt und 400 euro job
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Beitrag von betti21 - 26.10.10 - 18:14 Uhr
Beitrag von ppg - 26.10.10 - 18:36 Uhr
Von was für einen Selbstbehalt sprichst Du?
Ute
Beitrag von betti21 - 26.10.10 - 18:40 Uhr
wenn man von harz 4 lebt .. hat man einen selbstbehalt von 154 euro vom 400 euro job.
ich bekomme keinen harz 4 habe aber das gleiche geld.. stehen mir auch diese 154 euro zu?
Beitrag von night_wish - 26.10.10 - 18:48 Uhr
Wenn du kein Harz4 bekommst, kannst du doch bis 400 Euro alles behalten
Wer sollte dir denn irgendwo was anrechnen?
LG Tanja
Beitrag von betti21 - 26.10.10 - 18:52 Uhr
der anwalt von meinem ex!!?
bekomme ich 400 weniger unterhalt vom ex?
oder darf ich 154 davon behalten ?
Beitrag von ppg - 26.10.10 - 19:00 Uhr
Das spielt überhaupt keine Rolle! Der Unterhalt wird nach dem Einkommesn Deines Ex berechnet.
Ute
Beitrag von fensterputzer - 26.10.10 - 19:09 Uhr
Der Anwalt deines Ex ist garantiert keine staatliche Stelle die dir Unterhalt aus öffentlicher Hand zahlt, oder? Ansonsten darf der Herr Anwalt sich mit der Hand vor seinen Boppes kloppen dann weiß er was er in der Hand hat. Dich garantiert nicht.
Fazit: Du hast deinen Unterhalt, euer Kind hat seinen Unterhalt und du hast 400 Pieselotten extra obendrauf (verdienst du 1500,-- hast du eben 1500,-- obendrauf.).
