Weiß jemand von euch ob das geht, ich habe noch über 1 Jahr Elternzeit, bin aber im Moment auf meiner alten Arbeitsstelle als Aushilfe eingestellt (allerdings ohne Änderungsvertrag oder anderen Vertrag). Kann ich zurück in Elternzeit gehen, sprich: mein eines Jahr noch nehmen. Eingereicht waren 3 Jahre, zurückgekommen bin ich da viel zu tun war und Personalmangel herrschte und auch immer noch herrscht.
Elternzeit, Minijob, zurück in die Elternzeit
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Beitrag von drusilia - 26.10.10 - 19:22 Uhr
Beitrag von susannea - 26.10.10 - 20:41 Uhr
Wenn du die Elternzeit beendet hast und dann einen neuen Vertrag bekommen hast, dann ist sowohl die Eltenrziet als auch dein ursprünglicher Vertrag futsch.
Ich hoffe sehr, dass du den Minijob in Elternzeit machst und damit deine Elternzeit noch läuft und du hinterher Anspruch auf deinen ursprünglichen Job hast.
Beitrag von drusilia - 26.10.10 - 21:04 Uhr
Ich hab die Elternzeit nicht beendet und hab auch keinen neuen Vertrag bekommen.
Beitrag von susannea - 26.10.10 - 21:07 Uhr
Einene Zusatzvertrag musst du ja bekommen haben oder wie arbeitest du jetzt? Denn nach dem ursprünglichen wohl nicht, oder?
Wenn du einen Zusatzvertrag hast, dann kündigst du den mit den gültigen Fristen und dann bist du "nur" noch in Elternzeit.
Beitrag von drusilia - 26.10.10 - 21:23 Uhr
Ich habe keine Vertrag bekommen. Ich arbeite ohne Vertrag, Stundenzahl nach Absprache, BEzahlung nach dem alten Vertrag.
Beitrag von susannea - 26.10.10 - 22:09 Uhr
Tja, dann hängts vom guten Willen des Ag ab, denn der kann nun auch behaupten, du hättest deinen vertrag ja somit geändert und die Elternzeit beendet.
Beitrag von drusilia - 26.10.10 - 22:20 Uhr
Ich hab es ja beim Steuerbüro eingereicht, auf meinem Lohnzettel steht Aushilfstätigkeit.
Beitrag von susannea - 26.10.10 - 22:24 Uhr
DAs ändert ja nichts daran, dass nirgends steht, dass das in Elternzeit ist und der "Hauptjob" davon unberührt ist!
