Huhu zusammen,
nun ist es zum ersten Mal passiert. Unser Kleiner hat ne Bindehautentzündung und darf nicht die Woche in die Kita. Da ich niemanden habe der auf ihn aufpassen kann, kann ich die Woche dann auch nicht ins Büro.
Man hat ja diese zehn Tage mehr wenn das Kind krank ist oder?
Ich habe jetzt vom Kinderarzt so eine Bescheinigung bekommen das mein Kind halt krank ist und ich daher nicht arbeiten kann. Das schicke ich doch zur Krankenkasse oder? Weil da auch was von Zahlung von Krankengeld für die Tage die ich zu Hause bin drauf steht.
Mache ich von dem oberen Teil eine Kopie und lege das meinem Arbeitgeber vor oder benötige ich für dort keine Bescheinigung? Find eich dann irgendwie unlogisch weil der AG will das doch auch nachgewiesen haben.
Liebe Grüße
Julia
Kind krank und ich gehe daher nicht arbeiten...weiterer Ablauf
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Beitrag von monroe25 - 27.10.10 - 13:23 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 27.10.10 - 13:25 Uhr
Die Bescheinigung muß der AG ausfüllen und dann an die Krankenkasse weiterleiten!
Du bekommst unbezahlten Urlaub und die Kasse erstattet dann (anteilig) den Verdienstausfall.
Gruß,
W
Beitrag von kaltesherz0907 - 27.10.10 - 14:04 Uhr
das stimmt nicht. Das füllt nicht der AG aus, sondern man selbst. Danach muss es zur KK. (ob der AG ne Kopie will hängt vom AG ab- ich gebe immer eine ab)
Beitrag von windsbraut69 - 27.10.10 - 14:20 Uhr
Nicht grundsätzlich.
Hier ist es so, wie ich schrieb. Der AG ergänzt die Angaben zum Verdienst und leitet es an die KK weiter.
Gruß,
W
Beitrag von kaltesherz0907 - 27.10.10 - 14:26 Uhr
ja, sicher. die KK setzt sich doch mit dem AG in Verbindung. Aber den Attest füllt man selbst aus?!
Beitrag von windsbraut69 - 27.10.10 - 15:56 Uhr
Bei uns nicht.
Man füllt die persönlichen Daten aus und der AG bescheinigt den entgangenen Verdienst.
Beitrag von yesse - 27.10.10 - 16:05 Uhr
Hallo,
ich arbeite in der Personalabteilung.
Auf dem Attest kann man keinen entfallenen Verdienst bescheinigen - dort gibt der Arbeitnehmer sein Konto für die Zahlung an und bescheinigt ob er vom Arbeitgeber bezahlte Kindkranktage bekommt oder nicht (bei uns nicht - ist ausgeschlossen durch Tarifvertrag). Dieses Attest geht an die Krankenkasse - wir möchten als Arbeitgeber eine Kopie als Bestätigung der Krankheit.
Nachdem die Krankenkasse das Attest erhalten hat schickt sie dann eine Bescheinigung an den Arbeitgeber in der dieser das Gehalt bescheinigen muss - daraus errechnet die Krankenkasse dann das Krankengeld.
Viele Grüße
Yesse
Beitrag von windsbraut69 - 27.10.10 - 16:16 Uhr
Ich leite die Bescheinigungen hier an die Entgeldabrechnung weiter...
Nein, es wird nicht AUF der Bescheinigung der Verdienstausfall bescheinigt, diese ist aber der "Auslöser" und doch - hier läuft es so herum.
Gruß,
W
Beitrag von kaltesherz0907 - 27.10.10 - 16:51 Uhr
kommt viell auf Größe der Firma an?
Beitrag von tweetme - 27.10.10 - 19:26 Uhr
Bei ihr läuft es halt anders ;)))
Beitrag von nadine3301 - 27.10.10 - 18:06 Uhr
Wie schon geschrieben, man füllt den schein aus und schickt den an die Kasse, die regeln das mit den AG!
Ist das denn so schwer?
Beitrag von mama2kinder - 27.10.10 - 21:59 Uhr
Mir hat meine Krankenkasse und mein AG gesagt, dass ich den Schein selbst ausfüllen muss und an die Krankenkasse senden muss.
Die nehmen dann zwecks Verdienstausfallsberechnung Kontakt mit dem AG auf und überweisen das Geld dann direkt auf das Konto des Versicherten.
Gruß
Beitrag von thea21 - 27.10.10 - 13:25 Uhr
Original dem AG zeigen, ihm eine Kopie aushändigen, Original zur KK, die setzen sich dann mit dem AG in Verbindung bez. deiner Lohn"ermittlung"...dann bekommst du 70% vom Brutto al Kinderkrankengeld.
ABER: Keinen Lohn
Beitrag von sonne_1975 - 27.10.10 - 13:34 Uhr
Das mit dem Krankengeld ist so nicht unbedingt richtig.
Wenn du keinen Tarif- oder Arbeitsvertrag hast, indem es explizit steht, dann muss dich dein AG BEZAHLT freistellen, wenn dein Kind krank ist.
Wörtlich muss stehen "Freistellung nach §6xx ist ausgeschlossen". Weiss jetzt den § nicht auswendig, aber du wirst schon sehen, ob sowas steht oder nicht.
Es wissen sehr viele nicht, dass die AG weiterzahlen müssen.
LG Alla
Beitrag von thea21 - 27.10.10 - 13:45 Uhr
Bei mir gleicher Fall.
Kind wurde EIN einziges Mal krank, AG wollte nicht zahlen, ich verwieß auf oben genannten Paragraphen.
Pustekuchen.
Er wollte und hat mir meinen Lohn nicht gezahlt. Streiten? Klar, mit der Angst garkeinen Lohn zu bekommen oder Arbeitsplatz weg.
Beitrag von saw123 - 27.10.10 - 13:50 Uhr
Ganz einfach....!!
Mein AG wollte auch erst nicht zahlen obwohl ich Ihn auf den § verwiesen habe.
Ich habe dann meine Krankenversicherung informiert und die haben sich netterweise mit meinem AG in Verbindung gesetzt
Seitdem zahlt er
Beitrag von knutschka - 27.10.10 - 14:36 Uhr
Hallo,
das habe ich ja noch nie gehört. Diese Regelung betrifft speziell, die AU wegen Kinderbetreuung im Krankheitsfall, oder? Muss er dann auch "nur" die gesetzlichen 10 Tage zahlen oder ohne Einschränkung?
Es wäre nett, wenn du mir ein paar mehr Infos dazu zukommen lassen könntest.
LG Berna
Beitrag von knutschka - 27.10.10 - 14:41 Uhr
Ich habe selbst mal gegooglet. Du meinst sicher, das hier Beschriebene:
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_180.htm
Ganz schlau werde ich daraus jedoch nicht: rufe ich im "Bedarfsfall" einfach meinen AG an, teile ihm mit, dass ich nicht komme, reiche das Attest ein und das war's?
LG Berna
Beitrag von superzicke141177 - 27.10.10 - 16:36 Uhr
Hallo Berna,
so hab ich das jetzt auch verstanden, aber ob das nicht ein bißchen zu einfach wäre ? 
Vielleicht bringt uns hier noch jemand die Erleuchtung.
LG
S.
Beitrag von sonne_1975 - 27.10.10 - 17:41 Uhr
Der AG weiss häufig auch nicht davon (bei uns z.B.). Ich habe einfach eine Mail geschrieben, auf diesen Paragraphen verwiesen und gesagt, dass es in meinem Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen wurde.
Du musst unbedingt schauen, ob in deinem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag (falls du welchen hat) dieser Paragraph ausgeschlossen ist oder nicht.
Wenn nicht, muss der AG zahlen, nach richterlichen Urteilen liegt "verhältnissmässig nicht erhebliche Zeit" bei ca. 5 Tagen am Stück.
Wenn es also mehr werden, dann muss der AG doch nicht zahlen (ob nur für den Rest oder für Ganzes, steht nirgendwo eindeutig).
Ich habe auch nirgendwo eine Begrenzung fürs Jahr gefunden, wie bei den KK (10 Tage im Jahr), es kann sein, dass du es mehrmals machen kannst. Das weiss wohl keiner.
Ich habe es selbst durch Zufall entdeckt, weil im Krankengeldantrag, welchen ich schon mal runtergeladen habe, ein Kreuzchen war, dass der AG nicht verpflichtet ist den Lohn weiterzuzahlen. Da wurde ich neugierig und habe gegoogelt.
Bisher wusste keiner davon, dem ich es erzählt habe.
Beitrag von knutschka - 27.10.10 - 21:14 Uhr
Danke für die Aufklärung. Das werde ich mal ergründen.
In dem von mir genannten Link steht übrigens, dass der AG generell nicht zahlen muss, wenn der Ausfall über die "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" hinausgeht - also auch nicht für die ersten 5 Tage.
LG Berna
