Hallo zusammen,
weiß jemand, wie lange man telefongespräche, die man mit dem Servicecenter des AA geführt hat, nachverfolgen kann.
In meinem Fall ist die Sache im Mai 2008 gewesen, ich habe dort im Servicecenter am 19.5.2008 angerufen, die sagen aber, es ist der 20.5.gewesen, dieses Datum steht auch auf dem angeforderten Formular.
Die Sache ist nun vor Gericht und wie soll ich beweisen, daß ich tatsächlich
am 19.5.2008 dort angerufen habe.
Führt das Servicecenter auch über mehrere Jahre noch Listen, wann Anrufe erfolgt sind?
LG
Agentur für Arbeit
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Beitrag von ketajp - 27.10.10 - 14:11 Uhr
Beitrag von thea21 - 27.10.10 - 14:15 Uhr
Einzelverbindungsnachweis deines Telefonanbieters?
Beitrag von ina_bunny - 27.10.10 - 14:26 Uhr
Ich glaube kaum das die eingehenden Anrufe beim AA gespeichert werden.
Du brauchst einen Einzelverbindungsnachweis von der Rufnummer von der du damals aus angerufen hast.
Reicht denn überhaupt dem Gericht ein Einzelverbindungsnachweis.
Sollte sich rausstellen das du wirklich am 19.05. dort angerufen hast heißt das noch lange nicht das du "diesen Fall" auch telefonisch besprochen hast. Kann ja auch sein das du sowohl am 19. als auch am 20. dort angerufen hast.
LG Ina
Beitrag von goldtaube - 27.10.10 - 14:47 Uhr
<<Kann ja auch sein das du sowohl am 19. als auch am 20. dort angerufen hast.
<<
Das sieht man ja auf dem Einzelverbindungsnachweis ob am 20. auch nochmal dort angerufen wurde.
Beitrag von ina_bunny - 27.10.10 - 14:50 Uhr
kommt drauf an von wo sie telefoniert hat. Gibt ja mehrere Möglichkeiten.
Handy von Freunden, Telefonzelle...
LG Ina
Beitrag von ina_bunny - 27.10.10 - 14:27 Uhr
schau mal hier...
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=11&tid=2870466
sollte das bei dir genauso sein sehe ich schwarz für dich...
LG Ina
Beitrag von goldtaube - 27.10.10 - 14:46 Uhr
Hast du eine Telefonrechnung mit Einzelverbindungsnachweis aus dem Zeitraum? Dann kannst du ja nachweisen wann du dort angerufen hast.
Ansonsten sieht es schlecht aus.
Beitrag von kleinehexe1606 - 27.10.10 - 14:46 Uhr
Einen Einzelverbindungsnachweis kann man aber leider nicht mehr rückwirkend bekommen.
