Hoffe jemand von euch kann mir wegen Elterngeld weiterhelfen. Ich möchte nach der Geburt unseres Kindes 12 Monate Elterngeld beziehen. Mein Mann würde gerne vom 2. bis zum 6. Lebensmonat des Kindes in Teilzeit (halbe Stelle) arbeiten, d. h. für 4 Monate in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Geht das? Er bekäme dann die Differenz zwischen dem Halbtagsgehalt und 67% des vorherigen Vollzeitnettolohns als Elterngeld, oder?
Danke für Eure Hilfe.
mayababy
Elterngeld
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Beitrag von mayababy - 27.10.10 - 15:01 Uhr
Beitrag von seikon - 27.10.10 - 15:13 Uhr
Also Elternzeit kann dein Mann in dieser Zeit nehmen. Aber mit dem Elterngeld ist es nicht so einfach. Wenn du 12 Monate nach der Geburt in Elternzeit gehen möchtest, dann kann dein Mann nur für maximal 2 Monate Elterngeld beziehen und nicht für 4, wie ihr das vor habt.
Ihr könnt insgesamt 14 Monate Lohnersatzleistung erhalten. Du bekommst die ersten 2 Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Das heisst, dein Mann und du könnt noch 12 Monate lang Elterngeld beziehen. Wenn du bis zum 1. Lebensjahr beziehen möchtest (also 10 Monate), dann kann dein Mann nur 2 Monate Elterngeld beziehen.
Elterngeld würde sich dann so berechnen. Einkommen vor Elternzeit - Einkommen während Elternzeit und davon 67%.
Beitrag von windsbraut69 - 27.10.10 - 15:15 Uhr
Wie meinst Du das - Du möchtest 12 Monate Elterngeld beantragen (bekommst Du kein Mutterschaftsgeld???) und Dein Mann zusätzlich 5 (oder 5 vom 2. - 6. Monat) Monate? Das geht nicht. Zusammen habt Ihr max. Anspruch auf 14 Monate.
Gruß,
W
Beitrag von mayababy - 27.10.10 - 17:38 Uhr
Also ich möchte 10 Monate Elterngeld beantragen und vorher halt die 8 Wochen Mutterschaftsgeld beziehen. mein Mann würde am liebsten für 4 Monate nur Halbtags arbeiten und in dieser Zeit Elterngeld beziehen. Er würde sich das Elterngeld sozusagen über 4 Monate auszahlen lassen wollen.
Beitrag von sonne_1975 - 27.10.10 - 17:43 Uhr
2 Monate Mutterschaftsgeld zählen als 2 Monate Elterngeld. D.h. euch bleiben nur 12 Monate zusammen.
Dein Mann kann sich allerdings sein Elterngeld über 2 Monate beantragen und zur Hälfte auszahlen lassen (über 4 Monate).
Oder du 2 Monate auf 4 nehmen. Es bleiben immer 12 gemeinsame Monate übrig.
