Hallo,
wie im Betreff angedeutet endet mein befristetes Arbeitsverhältnis mitten im Mutterschutz.
Wie bin ich dann krankenversichert, bzw. muss ich mich arbeitssuchend melden? gibt es die Möglichkeit über ALG I Mutterschaftsgeld aufstocken zu können. Ohne Arbeitsverhältnis hat man ja nur MG in Höhe von Krankengeld...
Ging es jemandem ähnlich und hat die Situation schon durch und kann Tipps geben?
Über Antworten freue ich mich.
LG, Christina
Arbeitsverhältnis endet im Mutterschutz, wie bin ich versichert?
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Beitrag von bubica07 - 27.10.10 - 21:10 Uhr
Beitrag von eule1206 - 27.10.10 - 21:23 Uhr
Hallo Christina,
du bist aufgrund des Mutterschaftsgeld weiterhin krankenversichert. Die Mitgliedschaft bleibt erhalten und auch danach wenn du Elterngeld beziehst.
Genau du bekommt Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld.
Dies ist aber das Bruttokrankengeld, sprich es gehen keine Beiträge ab, also 90 % von deinem letzten netto Entgelt.
Aufstocken kannst du das nicht. Du bis während der Schutzfrist ja nicht vermittelbar und hast daher keinen Anspruch auf Alg I.
LG und alles gute
Nicki
Beitrag von bubica07 - 27.10.10 - 22:08 Uhr
Hallo Nicki,
vielen Dank für deine Antwort, macht mir Mut
Ich dachte das Krankengeld wären nur 67% des letzten Nettolohns.
Liebe Grüße und alles Gute auch dir,
Christina
Beitrag von susannea - 27.10.10 - 22:55 Uhr
Sind es nicht, müssten 80% oder sowas sein, denn die Beiträge werden trotzdem abgezogen.
Beitrag von susannea - 27.10.10 - 22:58 Uhr
Maximal 90% des Nettos sind es bzw. 70% des Bruttos.
Beitrag von eule1206 - 28.10.10 - 09:51 Uhr
Huhu Christina,
lass dich nicht verunsichern, es ist so wie ich dir geschrieben habe.
Ich arbeite bei dem Laden 
Richtig ist das das Krankengeld 70 % des letzten Bruttoentgeltes und maximal 90 % des letzten Nettoentgeltes beträgt.
In der Regel sind es die 90 %. Und das ist dann halt das Bruttokrankengeld. Beiträge gehen beim MUGeld nicht mehr ab.
LG Nicki
Beitrag von bubica07 - 30.10.10 - 20:06 Uhr
Sicheren Quellen glaub ich gerne 
Liebe Grüße aus Berlin
Beitrag von keep.smiling - 27.10.10 - 21:26 Uhr
Du bekommst von der Krankenkasse das gleiche Mutterschaftsgeld weitergezahlt (oder irre ich mich da?) - auch für die 6 Wochen nach der Entbindung.
Da bin ich 100% sicher: Beitragsfrei krankenversichert bist du so lange du Elterngeld beziehst (Voraussetzung ist, dass man am ersten Tag seines Mutterschutzes entweder im Arbeitsverh. steht o. ALG I bezieht) - also wenn du dein Elterngeld auf 2 Jahre beziehst, dann gilt das für 2 Jahre und zwar in jedem Bundesland.
LG ks
Beitrag von bubica07 - 27.10.10 - 22:10 Uhr
Hallo Ks,
danke für deine Antwort. 100% wäre natürlich noch besser als 90% 
Liebe Grüße,
Christina
Beitrag von keep.smiling - 28.10.10 - 08:58 Uhr
wie meinst du das - es sind doch 100!
Beitrag von susannea - 27.10.10 - 22:56 Uhr
Da irrst du, das gibts leider nicht, gibt nur Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
