kennt sich hier jemand mit dem Thema gut aus? Ist die Höhe des Elterngeldes welches ich bekomme ausschlaggebend dafür dass er überhaupt für mich etwas zahlen muss?
Betreuungsunterhalt???
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von ich2901 - 27.10.10 - 22:20 Uhr
Beitrag von fensterputzer - 28.10.10 - 09:18 Uhr
Dein persönliches Einkommen interessiert nur wenn du Unterstützung durch die ArGe oder Wohngeld haben willst, für Unterhalt ist dein Einkommen irrelevant.
Beitrag von ich2901 - 28.10.10 - 10:07 Uhr
Darauf habe ich keinen Anspruch, deshalb frage ich mich ob ich Anspruch auf Betreuungsunterhalt habe. Denn mein
Elterngeld+
Kindergeld+
Unterhalt fürs Kind
ist ja weniger als ich vorher verdient habe.
Der KiVA will mir am Samstag eine Regelung vorschlagen, ich möchte mich nur nicht über den Tisch ziehen lassen aber auch keine Schlammschlacht vorm Gericht daraus machen da ich hoffe wir werden ein so weit wie möglich gutes miteinander umgehen behalten können, für die kleine.
Sollte ich mich vom anwalt beraten lassen?
Beitrag von fensterputzer - 28.10.10 - 10:21 Uhr
Anwalt ist bei Unterhaltssachen immer die beste Lösung.
Als Faustregel kannst du rechnen: Sein bereinigtes Nettogehalt minus Kindesunterhalt und vom Rest ca 3/7. bis maximal zur Höhe deines alten Gehaltes. (das war sehr gesimpelt)
Beitrag von mini-sumsum - 28.10.10 - 12:38 Uhr
Hi,
geht es hier um Betreuungsunterhalt oder um Trennungsunterhalt?
LG
mini-sumsum
Beitrag von ich2901 - 28.10.10 - 15:54 Uhr
es geht um Betreuungsunterhalt, wir sind nicht verheiratet und leben auch nicht zusammen.
