Nochmal Mutterschaftsgeld in Arbeitslosigkeit

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Beitrag von halbling - 28.10.10 - 10:19 Uhr

Hallo!
Ich bin noch bis 14.07.2011 arbeitslos gemeldet,entbinde aber schon Anfang Mai.
Die Schwangerschaft habe ich bereits dem Arbeitsamt mitgeteilt.Wie läuft das jetzt mit der Krankenkasse?Muss ich das Mutterschutzgeld selbst beantragen oder macht das Arbeitsamt das automatisch?
lg
Alex

Beitrag von kathi.net - 28.10.10 - 10:55 Uhr

Wieso das Arbeitsamt? Du bekommst einen Zettel vom FA, den du bei deiner KK abgibst.

Dann bekommst du Mutterschaftsgeld von der KK. Bist du beim AA arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet?

Beitrag von halbling - 28.10.10 - 13:12 Uhr

hab ich doch dazu geschrieben......#kratz

Beitrag von keep.smiling - 28.10.10 - 11:36 Uhr

Das mußt du selbst beantragen und mußt vom AA den Endnachweis, den du ja automatisch bekommst - wie hoch dein ALG Geld war - mit einreichen, damit die dein Mutterschaftsgeld berechenen können.

Wenn du keinen Mann hast, bei dem du dich später familienversichern kannst, solltest du dir überlegen, ob du dein Elterngeld auf 2 Jahre nimmst, damit du 2 Jahre lang - und nciht nur 1 Jahr lang beitragsfrei versichert bist.

Wenn du nach einem Jahr oder später wieder Arbeit suchst und dich arbeitslos meldest, hast du wieder Anpruch auf ALG - die Höhe richtet sich nach deinem Vorverdienst und den Stunden, die du dich zur Verfügung stellst.

LG ks

Beitrag von halbling - 28.10.10 - 13:19 Uhr

Vielen Dank für deine Hilfe!
Das mit den 2 Jahren ist ne gute Idee,denn wir sind noch nicht verheiratet!
Wie ist das mit der Bescheinigung über die Höhe des ALG1?Könnte ich die nicht theoretisch JETZT schon bekommen?Ich meine,ist ja besser man kümmert sich so früh wie möglich darum oder?
Wenn ich die erst 6 Wochen vor der Geburt abgebe,dann bekomme ich ja erstmal garkein Geld mehr......
LG
Alex

Beitrag von keep.smiling - 28.10.10 - 16:37 Uhr

Nein, diesen Bescheid bekommst du erst, wenn der Bezug beendet ist. Aber das mit dem Mutterschaftsgeld geht in der Regel sehr schnell.
LG ks

Beitrag von susannea - 28.10.10 - 14:01 Uhr

Wenn du nach einem Jahr oder später wieder Arbeit suchst und dich arbeitslos meldest, hast du wieder Anpruch auf ALG - die Höhe richtet sich nach deinem Vorverdienst und den Stunden, die du dich zur Verfügung stellst.


Was ist das denn für ein Blödsinn!

NAtürlich bleibt während der Elternzeit der Anspruch erhalten und dazu kommt noch, dass durch die Elternzeit die Zeit des ALGI sich sogar verlängert. Sie erfüllt nämlich damit ihre Anwartschaft für 1 bzw. 2 Jahre (je nach Länge der Elternzeit).

Beitrag von halbling - 28.10.10 - 14:10 Uhr

Echt?
Ich hab immer gedacht wenn man sich nicht nach 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeitslos meldet verfällt der Anspruch....

Beitrag von susannea - 28.10.10 - 14:11 Uhr

Nein, die Zeit, die du zu hause bleibst zählt als Anwartschaft (zumidnest die ersten 3 Jahre) wenn du vorher ALGI bezogen hast oder eine Stelle hattest.

Beitrag von halbling - 28.10.10 - 14:17 Uhr

Ich könnte also theoretisch 3 Jahre zuhause beim zweiten Kind bleiben und mich dann wieder arbeitslos melden??Beim ersten war das ja klar,da hab ich ja auch über zehn Jahre gearbeitet und bin dann in Elternzeit aber jetzt......?
Also jeder erzählt was anderes.....

Beitrag von susannea - 28.10.10 - 15:24 Uhr

Ja, genau.
Ich habe z.B. vorm 2. Kind 2,5 Monate gearbeitet ab Oktober 2008 bis Dezember 2008 und bin im Mutterschutz arbeitslos geworden. Damit hatte ich ab Oktober 2009 einen ALGI Anspruch, inzwischen sogar einen auf 12 Monate, das habe ich auch schon schriftlich.

Nachzulesen auch hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html

Beitrag von keep.smiling - 28.10.10 - 16:35 Uhr

Und wo ist da der Unterschied zu dem, was ich schrieb? Was war falsch an meiner Aussage?

Beitrag von susannea - 28.10.10 - 21:46 Uhr

Hier noch mal die total blödsinnige Passage von dir, die ich schon beim letzten Mal rienkopiert habe:
"Wenn du nach einem Jahr oder später wieder Arbeit suchst und dich arbeitslos meldest, hast du wieder Anpruch auf ALG - die Höhe richtet sich nach deinem Vorverdienst und den Stunden, die du dich zur Verfügung stellst. "

Die Zeiten gelten als Anwartschaft, aber der Vorverdienst kann nicht mehr ohne weiteres genommen werden, da nur die letzten 24 Monate berücksichtigt werden können! Somit richtet sich in diesem Fall (da ja schon eingie Zeit ALGI bezogen wurde und dann Mutterschutz war und dann evtl. sogar 2 Jahre Elternzeit) das ALGI nach einer fiktiven Bemessung.

Beitrag von keep.smiling - 28.10.10 - 21:52 Uhr

Und woran orientiert sich die fiktive Messung?
Kannst du auch einen normalen Umgangston anschlagen?

Beitrag von susannea - 28.10.10 - 22:18 Uhr

Ich weiß ja nicht, wie dein normaler Umgangston ist, aber hier war nichts unfreundlich usw. und kuscheln will und muss ich wohl nicht!

Die fiktive Bemessung orientiert sich an dem Branchenüblichen und Ausbildungsabhängigem EInkommen!

Beitrag von keep.smiling - 28.10.10 - 22:23 Uhr

Also richtet sich dir fiktive Bemessung nur nach meiner Ausbildung und nicht nach dem, was man vor dem letzten Kind gearbeitet hat? Ich zB hatte vor dem 2. Kind einen 410 Euro Job und vor dem ersten Kind normal Vollzeit gearbeitet.

Und das finde ich halt einfach nicht so nett: "Hier noch mal die total blödsinnige Passage von dir" kuscheln müssen wir ja nicht gleich :-p ;-)

Beitrag von susannea - 28.10.10 - 23:14 Uhr

Das ist noch sehr nett geschrieben!

Und ja, was du davor gemacht hast vor den Kindern interessiert dann nicht!