Hallo zusammen,
da ich zum Ende der Schwangerschaft hin aufgrund gesundheitlicher Probleme stark eingeschränkt bin, und eine ambulante Entbindung anstrebe, würde ich gerne bei meiner KK eine Haushaltshilfe für die letzten beiden Wochen vor der Entbindung und die 2 Wochen danach beantragen.
Laut meiner KK kein Problem.
Es gäbe in meiner Familie / im Bekanntenkreis auch 3 Personen, die das gerne übernehmen würden. Nun muss ich mich jedoch für eine entscheiden. Doch wie werden sie in der Zeit bezahlt?
Person 1 ist mein Partner. Der ist berufstätig und würde in dieser Zeit unbezahlten Urlaub nehmen müssen und würde dann (bis auf einen kleinen Abzug) sein "Gehalt" von meiner KK bekommen.
Person 2 arbeitet "nur" auf 400 Euro Basis. Wie würde sie bezahlt werden? Ginge das überhaupt?
Person 3 ist arbeitslos. Bekäme sie trotzdem Geld von meiner KK?
Es wäre schön, wenn jemand sich damit auskennt. Ich danke euch für eure Antworten im voraus.
LG
mini-sumsum, + Großer (4) + Bauchzwerg (34. SSW)
Haushaltshilfe
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Beitrag von mini-sumsum - 28.10.10 - 12:28 Uhr
Beitrag von kleinehexe1606 - 28.10.10 - 12:32 Uhr
Am einfachsten ist die Variante 1 , es wird aber nur 60% bezahlt. Kommt aber auch wieder darauf an ob Du liegen mußt oder nicht usw. Ansonsten wird er nur stundenweise bezahlt.
Alles andere geht natürlich, bei arbeitslos muß´man den Verdienst natürlich dem Amt melden. Die KK rechnet normal mit der Haushaltshilfe direkt ab für die Stunden die genehmigt werden.
Beitrag von mini-sumsum - 28.10.10 - 12:36 Uhr
Hi,
hmm, seltsam. Meine KK sagte mir, dass mein Partner das grundsätzlich machen könnte, und in dieser Zeit seinen vollen Lohn abzüglich einer Pauschale von 5 Euro pro Tag erstattet bekommt. Von 60 % war nie die Rede. Dies wäre dann die von uns bevorzugte Lösung. Aber es steht noch nicht fest, ob mein Partner so kurz vor Weihnachten unbezahlten Urlaub von seinem Chef genehmigt bekommt.
Dass die zusätzlichen Einnahmen bei einem Arbeitslos gemeldeten dem Amt mitgeteilt und auch angerechnet werden, ist klar.
LG
mini-sumsum
Beitrag von kleinehexe1606 - 28.10.10 - 12:46 Uhr
Ich hab mal gegooglet, bei uns war es damals so. Es ist wohl so das er höchstens 8 Std. bezahlt bekommt ( kommt darauf an wieviele Std. genehmigt werden ) Höchstsatz liegt wohl bei 87,50€ ( netto ).
Wir haben es damals recht schnell sein gelassen da es doch sehr bemerkbar am Geld war. Es dürfen übrigens auch keine Verwandte 1. und 2. Grades machen
Beitrag von teddy1980 - 28.10.10 - 12:59 Uhr
Hallo.
Bist du sicher das dein Partner das machen darf?
Ich habe das ma für jemanden gemacht,allerdings hieß es da:
Kein Familienmitglied und die Person darf nicht mehr als 400 € im Monat verdienen.
Ich würde mich da mal erkundigen
Schau mal hier, habe ich gerade gefunden:
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet. Die Kassen übernehmen in diesen Fällen aber erforderliche Fahrtkosten und einen eventuellen Verdienstausfall, z. B. bei unbezahltem Urlaub des Partners, dies ist in der Praxis die häufigste Art der Haushaltshilfe. Die Kostenerstattung in diesen Fällen regelt die Satzung der Krankenkasse, meist ist die Erstattung auf den Höchstbetrag der Kosten für eine gestellte Kraft (64,- Euro pro Tag) begrenzt.
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltshilfe_%28Sozialleistung%29
Beitrag von kleinehexe1606 - 28.10.10 - 13:01 Uhr
Doch der Ehemann kann zu Hause bleiben, ich glaub daher zahlen sie auch noch weniger wie bei den Haushaltshilfen. Und ist auch einfacher. Wir haben das auch schon gemacht.
Beitrag von teddy1980 - 28.10.10 - 13:05 Uhr
Ah , das wusste ich nicht
Wieder etwas dazu gelernt 
Vielleicht lag es daran dass es eine private Krankenversicherung war und es nicht wegen einer Schwangerschaft sondern wegen einer OP.
Beitrag von kleinehexe1606 - 28.10.10 - 13:10 Uhr
das hab ich bei wikipedia gefunden, sie zahlen nicht die Haushaltshilfe aber die Verdienstausfälle ( anteilig )
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet. Die Kassen übernehmen in diesen Fällen aber erforderliche Fahrtkosten und einen eventuellen Verdienstausfall, z. B. bei unbezahltem Urlaub des Partners, dies ist in der Praxis die häufigste Art der Haushaltshilfe. Die Kostenerstattung in diesen Fällen regelt die Satzung der Krankenkasse, meist ist die Erstattung auf den Höchstbetrag der Kosten für eine gestellte Kraft (64,- Euro pro Tag) begrenzt.
Beitrag von windsbraut69 - 28.10.10 - 13:18 Uhr
Ja, steht doch im Link.
Es wird nur der (anteilige) Verdienstausfall bezahlt beim Ehepartner.
LG
Beitrag von kleinehexe1606 - 28.10.10 - 16:56 Uhr
Ja eben anteilig nicht wie die TE schreibt voller Lohn minus 5€ täglich, ich glaub nicht das dies hinkommt, zumal ja jeder einen anderen Lohn hat
Beitrag von kati543 - 28.10.10 - 18:29 Uhr
Alle 3 Personen würden Geld von der KK bekommen. Dein Mann würde Geld bekommen, weil ihm ein finanzieller Verlust entsteht durch die Haushaltshilfe und das wird einfach ausgeglichen.
Die anderen beiden Personen bekommen einfach ein Gehalt pro Stunde und fertig. Die KK genehmigt ja auch nur eine gewisse STundenanzahl. Anspruch auf eine Haushaltshilfe hast du viel länger als nur die 4 Wochen.
