Hallo,
vielleicht können sich ein paar noch daran erinnern. Ich habe bis zu Beginn meiner Schwangerschaft auf 400 Euro Basis gearbeitet. Habe nun ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt (ET Anfang Februar).
Nun ist es ja leider so das es mit meinem Arbeitgeber nur Stress gab. Vor 2 Wochen habe ich endlich mal mein Gehalt für JUNI und JULI erhalten. Dieses musste der Gerichtsvollzieher pfänden da freiwillig nicht gezahlt wurde. So wird es mit den nächsten Gehältern leider auch ablaufen.
Deswegen auch meine Frage. Was ist denn jetzt sinnvoll. Das ich ganz normal für ein Jahr Elternzeit nehme und dann kurz vor Ablauf kündige? Warten bis mein Arbeitgeber mich kündigt, was er sicherlich machen wird sobald er kann oder im Mutterschutz kündigen?
Lg
Keine Elternzeit beantragen und kündigen oder wie macht man das?
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Beitrag von fallen-angel89 - 28.10.10 - 13:21 Uhr
Beitrag von seikon - 28.10.10 - 13:28 Uhr
Ich würde ganz normal 3 Jahre Elternzeit beantragen. Mich zwischenzeitlich nach was anderem umschaun und dann selber kündigen, wenn ich was gefunden habe.
Beitrag von fallen-angel89 - 28.10.10 - 13:36 Uhr
Danke dir für deine Antwort. Aber wie ist das denn genau? Sagen wir ich beantrage 2 Jahre (mehr will ich auf keinen Fall und ab da hätte ich auch einen Platz in der Kita). Sollte ich jetzt aber schon Anfang vom 2. Jahr etwas finden wo ich nebenher arbeiten kann, kann ich dann schon kündigen oder muss ich warten bis das 2. Jahr auch abgelaufen ist?
Ich hoffe man versteht was ich meine.
Lg
Beitrag von susannea - 28.10.10 - 13:56 Uhr
Du kansnt in Eltzernzeit jederzeit mit der entsprechenden Frist kündigen, nur der AG eben nicht ;)
Beitrag von fallen-angel89 - 28.10.10 - 14:19 Uhr
Super, danke für deine Antwort. Dann werde ich erstmal 2 Jahre beantragen und schauen das ich bis dahin was anderes habe.
Lg
