Hallo!
Hätte mal eine Frage: ICh war heute bei der ARGE ,weil Profamilia mir geraten hat einen Antrag auf ALG2 zu stellen. Leider wurde mein Antrag abgelehnt, da ich über der Vermögensfreigrenze liege. Nun meine Frage: Habe ich trotzdem Anspruch auf die Erstausstattung auch wenn ich kein ALG 2 bekomme? Ich habe nicht einmal einen richtigen Job, sondern nur einen 400 Euro Job, also würde mir so ein Zuschuß schon sehr helfen.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Babyerstausstattung von der ARGE
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Beitrag von deike87 - 28.10.10 - 13:39 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 28.10.10 - 13:41 Uhr
Nein.
Wenn Du nicht bedürftig bist, bekommst Du von der ARGE auch keine Erstausstattung finanziert.
Beitrag von sabeto21 - 28.10.10 - 13:42 Uhr
hi,
versuch es bei der Caritas.
LG Saskia
Beitrag von deike87 - 28.10.10 - 13:45 Uhr
Ja ok danke!
Ich habe schon einen Antrag bei der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und KInd" gestellt und ich hoffe, dass ich wenigstens dann hier etwas bekomme.
Beitrag von sabeto21 - 28.10.10 - 13:47 Uhr
In der Regel dürfte das kein Problem sein.Meine Stiefschwester hat damals auch dort den Antrag gestellt und damalig 1050,-bekommen.Wie Hoch das heutzutage ist(war vor 4,5 Jahren ca.)weiß ich leider nicht.
Gruß Saskia
Beitrag von windsbraut69 - 28.10.10 - 13:56 Uhr
Warum sollte das kein Problem sein bzw. sie Geld bekommen, wenn sie über den recht großzügigen Vermögensfreibeträgen für ALGII liegt?
Einen Vater, der für Unterhalt und Erstausstattung (mit)verantwortlich ist, wird es auch geben.
Beitrag von sabeto21 - 28.10.10 - 13:59 Uhr
hm,das mit den Vermögensfreibeträgen hab ich dann wohl überlesen und ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen,das sie alleinerziehend sein wird,sonst hätte sie einen Partner wohl erwähnt.
Und mit "nur" einem 400,- Job kann sie ja unmöglich so hohe VB haben...
Beitrag von windsbraut69 - 28.10.10 - 14:00 Uhr
Das Kind wird ja einen Vater haben und der ist auch dann verantwortlich, wenn er nicht (mehr) ihr Partner ist.
Warum kann sie nicht trotz Minijob Erspartes haben? Die ARGE hat das ja geprüft!
Beitrag von sabeto21 - 28.10.10 - 14:03 Uhr
um ehrlich zu sein,mit diesen Grenzen was das gesparte angeht kenne ich mich überhaupt nicht aus.Soviel mir bekannt ist,kann man bei Caritas&Co keine Gelder beantragen wenn man ALG2 bezieht.
Natürlich steht der Vater in der Pflicht,aber dazu kann man ja nix sagen,weil man nicht weiß wie die Verhältnisse sind,und viele Männer ziehen sich da ja gern aus der Affäre und überlassen diese Pflicht lieber dem Staat. Dafür kann das Kind ja nichts.
Beitrag von thea21 - 28.10.10 - 13:48 Uhr
Du liegst über der Vermögensfreigrenze (die ist ziemlich hoch) und beantragst Tatsache Geld um deinem Kind n Bett und n Strampler zu kaufen?
Ich fass es nicht.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.10.10 - 13:50 Uhr
Stell doch mal einen Antrag bei dem Vater des Kindes.
Wenn du über der Vermögensfreigrenze liegst, wirst du ja noch irgendwo Geld haben.
Ich fass es echt nicht. Kinder machen und hinterher nach der Erstausstattung schreien.
Beitrag von deike87 - 28.10.10 - 13:54 Uhr
Ich werde mich hier jetzt bestimmt nicht als Schmarotzerin darstellen lassen. Ich habe meine Situation bei Profamilia dargelegt und die haben gemeint ich habe Anspruch. Und ich schreie auch nicht nach der Erstausstattung sondern ich wollte mich informieren.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.10.10 - 13:55 Uhr
Du hast doch schon einen Antrag gesteltt. Das ist mehr als informieren.
Supi
Beitrag von windsbraut69 - 28.10.10 - 13:58 Uhr
Fragt die Caritas nicht nach Vermögen?
Sorry, ich will Dir nichts unterstellen aber diese Gelder sind für Leute in finanziellen Notlagen gedacht!
Du weißt, dass der Vater des Kindes verantwortlich für Dich, das Kind und die Erstausstattung ist?
Beitrag von deike87 - 28.10.10 - 14:04 Uhr
Profamilia hat mich nicht nach meinem Vermögen gefragt. Die Sachbearbeiterin hat gemeint, dass ich aufgrund meiner Lebensumstände auf jeden Fall diesen ANtrag stellen soll. Ohne Profamilia wäre ich ja gar nicht auf diesen ANtrag gekommen.
Den Vater des Kindes kann ich auch nicht belangen, aber ich muss mich hierzu ja nicht weiter rechtfertigen!!
Beitrag von kerstini - 28.10.10 - 14:06 Uhr
Warum kannst du den nciht belangen? Der ist genauso dafür verantwortlich wie du!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.10.10 - 14:07 Uhr
Wie, denn kannst du nicht belangen? Aber fremde Leute? Tolle Einstellung, super
Und wenn du Vermögen hast, solltest du das erst mal für DEIN Kind nehmen, als Geld fremder Leute.
Unglaublich sowas.
Es ist genauso sein Kind wie deins. Also MUSS er dafür aufkommen. Wovon willst du leben, wenn das Kind da ist?
Dann muss der Kv für euch beide aufkommen.
Beitrag von thea21 - 28.10.10 - 14:08 Uhr
Der Vater deines Kindes ist SEINEM Kind zu Unterhalt VERPFLICHTET du Blitzbirne!
Anträge ausfüllen scheint hier in Deutschland anscheinend Volkssport geworden zu sein!
Tut mir leid, aber irgendwo ist auch mal Schluss!
Wie kommt man denn auf die Idee, wenn gespartes Geld da ist, auch noch Geld von Vater Staat zu wollen?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.10.10 - 14:09 Uhr
Das ist auch wieder ein negativ Beispiel für eine junge Mutter. Leider.
Beitrag von windsbraut69 - 28.10.10 - 14:27 Uhr
ProFamilia vermittelt ja auch nur und Du mußt dann bei der entsprechenden caritativen Stelle beantragen, oder?
Kann ja nicht angehen, dass ich als "Lottomillionär" Geld für die Erstausstattung bekomme, weil ich keinen Job habe...
Wie dem auch sei - der Vater IST unterhaltspflichtig und Du bist verpflichtet, ihn zu belangen.
Beitrag von king.with.deckchair - 28.10.10 - 18:41 Uhr
"Profamilia hat mich nicht nach meinem Vermögen gefragt. Die Sachbearbeiterin hat gemeint, dass ich aufgrund meiner Lebensumstände auf jeden Fall diesen ANtrag stellen soll."
Nun, dann sollte die Sachbearbeiterin noch mal eine SGB II-Schulung machen. Du bist auf Grund des Vermögens schlicht nicht bedürftig im Sinne des SGB II - auch nicht in der Form, auf die das werte hexlein77 anspielt.
Beitrag von blattgoldflieger - 28.10.10 - 20:44 Uhr
Doch, du musst dich rechtfertigen, weil du nach Geld fragst, das aus der Tasche der Allgemeinheit kommt, und zur Allgemeinheit gehören eben auch die Leute in diesem Forum. Du willst den Vater des Kindes nicht belangen, aber die Allgemeinheit. Das ist dir vielleicht nicht so klar, aber das Geld von der ARGE stammt aus Steuergeldern. Und auch das Geld von Caritas oder Diakonie stammt aus Spenden, die gegeben wurden, um Leuten zu helfen, die Geldprobleme und eben nichts auf der hohen Kante haben.
Beitrag von thea21 - 28.10.10 - 14:02 Uhr
Niemand stellt hier irgendwen als Schmarotzer hin. Aber ist dein Antrag abgelehnt worden ( Antrag = auch nicht nur einfaches informieren), wegen Überschreitung der Vermögensfreigrenze (die liegt nicht bei 50 Euro), dann hast du Asche....und die kannst du, gemeinsam mit der Geltendmachung des Unterhalts vom Vater DAZU nutzen!
Beitrag von king.with.deckchair - 28.10.10 - 18:40 Uhr
Eben.
Beitrag von kerstini - 28.10.10 - 14:04 Uhr
Kapier ich nicht so ganz... du arbeitest nur auf 400€ Basis und hast keinen Anspruch auf ALG2? Das heißt quasi der Papa deines Kindes verdient recht gut oder wie kommst du im Monat um die Runden?
Warum solltest du dann Anspruch auch Erstausstattung haben? Machs so wie alle anderen... setz dich mit deinem Partner (Kindsvater) hin und überleg was ihr braucht und dann besorgt es Euch. Wenn kein Geld für neue Sachen da ist gibts prima Flohmärkte, Babybasare, die Rubriken zu verschenken in der Tageszeitung und so manche Aushänge in den Supermärkten.
Tztztz...
