Halli Hallo,
bin alleinerziehend mit 2 Kindern, und erhalte Wohngeld. Jetzt zieht mein Freund bei mir ein. Bekomm ich dann noch weiter Wohngeld? Für das was er mir dazu gibt komme ich nicht über die Einkommensgrenze. Ich fände es ungerecht, wenn sein Einkommen komplett dazu gerechnet wird, man kann ja nicht erwarten das er meine Kinder und mich mit seinem Gehalt unterstützt. Ist das möglich das man getrennt berechnet wird?
Danke schon mal
Gruß Aliya
Erhalte Wohngeld, auch noch wenn Freund dazu zieht?
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Beitrag von aliya-2006 - 30.10.10 - 15:29 Uhr
Beitrag von manavgat - 30.10.10 - 15:34 Uhr
Nur, wenn ihr als WG lebt. D. h. Du machst einen Untermietvertrag und er braucht ein eigenes Zimmer. Sonst läuft das nicht.
Ich würde nicht zusammenziehen. Er kann ja am WE und ab und an bei Dir übernachten.
Gruß
Manavgat
Beitrag von aliya-2006 - 30.10.10 - 15:37 Uhr
Das Problem ist, das er gerade schon dabei ist. Hat schon Wohnung gekündigt usw. echt sch..
trotzdem vielen Dank für deine Antwort
Beitrag von kerstini - 30.10.10 - 16:44 Uhr
Hallo,
nein das wird nicht gehen. Ihr lebt dann als Eheähnliche Gemeinschaft und somit wird dein Freund ganz normal mit einbezogen.
Finde aber auch richtig das es so gehandhabt wird. (war bei meiner Schwester übrigens die gleiche Situation) Sonst könnte ja jedes Paar das zusammen lebt und nicht verheiratet ist Wohngeld beantragen wenn die Mama zu Hause ist. Egal wieviel der Mann verdient!
Liebe Grüße
Kerstin mit
Madita &
Leo *08.09.09+ und
12.SSW u Ida 29.SSW
Beitrag von silbermond65 - 30.10.10 - 17:27 Uhr
Ich fände es ungerecht, wenn sein Einkommen komplett dazu gerechnet wird, man kann ja nicht erwarten das er meine Kinder und mich mit seinem Gehalt unterstützt.
Seid ihr ein Paar oder nicht? Warum sollte es ungerecht sein,wenn er voll mit dazu gerechnet wird ?
Die Einstellung mancher Leute muß man echt nicht verstehen.
Beim Wohngeld ist es dir doch auch egal,daß andere dich und deine Kinder unterstützen.
Da sagst du doch auch nicht,du möchtest es nicht,weil es ungerecht ist.
Beitrag von aliya-2006 - 30.10.10 - 19:00 Uhr
Ich habe 2 kleine Kinder die nicht von ihm sind. Und ich bin bemüht und so gut es dazu zu Arbeiten. Was mir egal ist oder nicht kannst du wohl gar nicht beurteilen, weil du mich nicht kennst und weisst was ich durchmachen muss. Also halte dich mal lieber etwas mit deinen komischen Kommentaren zurück.
Beitrag von silbermond65 - 30.10.10 - 19:29 Uhr
Also halte dich mal lieber etwas mit deinen komischen Kommentaren zurück.
Warum sollte ich? Es ist doch die Wahrheit oder nicht? Ob dir das nun paßt oder nicht,ist mir latte.
Wer sich für einen Partner mit Kindern entscheidet und mit ihnen zusammenzieht,wird doch wohl auch den Willen haben,für "seine" Familie einzustehen.
Für deine Kinder bekommst du doch sicher Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß.Und wenn nicht,solltest du dich schnellstens drum kümmern.
Beitrag von aliya-2006 - 30.10.10 - 19:33 Uhr
Schon schlimm was hier für ein geschwadddel rummacht
Beitrag von silbermond65 - 30.10.10 - 20:07 Uhr
geschwadddel
Ich kenn das Wort zwar nicht,aber es wird schon auf Leute wie dich zutreffen.l
Beitrag von woodgo - 30.10.10 - 19:12 Uhr
Ich seid ein Paar und wollt zusammen leben. Natürlich muß Dein Freund dann zum Lebensunterhalt beitragen, und zwar auch für die Miete! Alles andere wäre Betrug.
LG
Beitrag von aliya-2006 - 30.10.10 - 19:21 Uhr
Er gibt was dazu, nur nicht soviel.
Beitrag von valentina.wien - 30.10.10 - 19:37 Uhr
Naja, aber wenn ihr zusammen wohnt, dann ist es ja wohl logisch, dass er die Hälfte der Miete übernimmt. Oder?
Welchen Anteil würde er dir denn zahlen und warum kann er sich nicht mehr beteiligen?
Beitrag von aliya-2006 - 30.10.10 - 19:43 Uhr
Liebe Valentina das möchte ich hier nicht öffentlich sagen, weil ich nicht von Leuten die über mich und mein leben keine Ahnung und nur meinen auf anderen rumzuhacken, bombadiert werden möchte. Trotzdem Danke das du nachfgefragt hast. LG
Beitrag von manavgat - 30.10.10 - 21:15 Uhr
Ich hatte das Thema. Auch mit Wohngeld, das war 2001. Ich mit Kind, damals 8 Jahre alt, habe damals von allem 2/3 bezahlt, er 1/3. Er wäre niemals mit seinem Geld für uns eingestanden. Ich habe das Wohngeld nach 18 Monaten Kampf (ging teilweise über Anwalt) bekommen: 7000 DM. Dazwischen habe ich mit meinem Kind nur überlebt, weil meine Mutter mir geholfen hat. Ich habe mich später getrennt, aus anderen Gründen. Ich denke jeder hat das Recht zu entscheiden, welches Lebensmodell er sich sucht.
Mein Rat: Teile ihm mit, dass er nicht bei Dir einziehen wird. Sonst nimmst Du Deinem Kind die Butter vom Brot. Das sollte eine Mutter nicht tun.
Selbstverständlich kann die Behörde nicht einfach eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen, nur weil man in die Kiste hüpft und in einer Wohnung lebt. Aber sie tun es - entgegen der Rechtslage - immer wieder und in der Zwischenzeit wird es verdammt hart.
Gruß
Manavgat
Beitrag von zwillinge2005 - 31.10.10 - 06:40 Uhr
Hallo Manavgat,
Deine Kommentare lese ich immer sehr gerne.
Aber das hier kann ich nicht nachvollziehen:
"nur weil man in die Kiste hüpft und in einer Wohnung lebt."
Das reicht nicht für eine "eheähnliche Gemeinschaft"? Ich bin verheiratet und unsere Ehe ist auf andere Grundpfeiler als Sex und gemeinsame Wohnung gesetzt - o.k., aber das sind alles Dinge, die die ARGE wohl kaum überprüfen kann. Ist der Unterschied zwischen "echter" Ehe und ALGII-Zusammenleben also so etwas wie Liebe, Zuneigung, gegenseitiges Verständniss, Unterstützung auch in schlechten Zeiten etc? ALGII Bezieher dürfen also nur Spass haben und sich von der Allgemeinheit das Leben bezahlen lassen - verheiratete in "geordneten Verhältnissen" müssen auch alles selber zahlen!
LG, Andrea
Beitrag von valentina.wien - 31.10.10 - 06:56 Uhr
Für mich ist eine eheähnliche Gemeinschaft auch was anderes, als eine "Beziehung".
Mein Mann und ich haben, als wir im Ausland studierten, zusammengewohnt, aber wir ich hätte damals nicht darauf geschworen, dass wir zusammen bleiben.
Wir waren jung und verliebt, aber weit von Ehe und Kindern entfernt!
Und meistens wohnen Menschen ja auch mal zusammen bevor sie heiraten und Kinder kriegen und "testen" die Beziehung.
Da muss man ja noch nicht alles zusammen werfen.
Allerdings haben wir schon immer, WG-mäßig, alles halbe-halbe geteilt. Und so ist das auch in unserem Umkreis üblich.
Beitrag von zwillinge2005 - 31.10.10 - 07:28 Uhr
Guten Morgen,
noch jemand schon wach. Ich vor allem, weil ich heute arbeiten gehe......
Dass es verschiedene Lebensmodelle gibt, ist klar. Mein Mann und ich haben auch beriets zusammen gewohnt, bevor wir geheiratet haben und wir habe auch heute noch jeder ein eigenes Gehaltskonto. Aber das ist alles "selbsterarbeiteter Luxus". Es gibt einfach Freiheiten, die man sich nicht leisten kann, wenn man auf die Unterstützung der Allgemeinheit angewiesen ist. Dazu gehört nicht mit jedem x-beliebigen Menschen eine Beziehung zu beginnen und sich dieses ZUsammenleben von der ARGE finanzieren zu lassen. Manchmal hilft es erst den Kopf einzuschalten und sich dann auszuziehen..... Zumal gerade dann häufig auch noch "ungeplante Schwangerschaften" dazukommen, und Abtreibung natürlich keinesfalls in Frage kommt...
Oh,Oh, zu dieser frühen Stunde bin ich viel zu böse - ich sollte lieber aufhören und zur Arbeit fahren.
LG, Andrea
Beitrag von manavgat - 31.10.10 - 11:01 Uhr
Also ich lege gesteigerten Wert darauf, mich jederzeit ausziehen zu können wenn mir danach ist! Und nein, ich möchte mir nicht jedesmal weitreichende Gedanken machen, wozu das eventuell führt.

Gruß
Manavgat
Beitrag von manavgat - 31.10.10 - 10:59 Uhr
Eheähnliche Gemeinschaft bedeutet: man wirtschaftet aus einem Topf und steht füreinander ein.
Das ist die offizielle Definition. Leben gemeinsame Kinder im Haushalt, so wird regelmässig davon ausgegangen und das ist auch gerichtsfest.
Gleichgeschlechtliche Paare haben es hier besser....
Gruß
Manavgat
Beitrag von windsbraut69 - 31.10.10 - 09:28 Uhr
"Selbstverständlich kann die Behörde nicht einfach eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen, nur weil man in die Kiste hüpft und in einer Wohnung lebt. Aber sie tun es - entgegen der Rechtslage"
Die Gesetzeslage gibt das ganz eindeutig her!
Gruß,
W
Beitrag von wombatmuc - 31.10.10 - 11:47 Uhr
aber vom staat weiter die wohnung bezahlt bekommen wollen
er kennt dich mit kindern und wußte das du nicht alleine bist
und wenn ihr ein paar seit dann muß er halt auch wenn ihr zusammen lebt entsprechend mit rangezogen werden beim geld
warum zum kuckuck soll der staat dafür aufkommen
ich versteht so eine einstellung nicht
sorry dafür hast du nicht das geld um dir die einstellung leisten zu können
Beitrag von gh1954 - 30.10.10 - 21:28 Uhr
Aha, weil er nicht viel dazugibt, soll die Allgemeinheit zahlen?
Er soll nichts "dazugeben", sondern seinen Anteil an der Miete zahlen.
Beitrag von windsbraut69 - 31.10.10 - 09:27 Uhr
Muss er aber.
Ihr könnt Euch doch nicht die Miete über Wohngeld finanzieren lassen, weil er seinen Anteil nicht zahlen mag.
