ich habe mich heute mit ner bekannten unterhalten.
ich bin der meinung wenn man keine lohnsteuer einbezahlt hat braucht man doch keine erklärung machen weil man doch sowieso nichts zurückbekommt, ist doch richtig oder?
meine bekannte meinte das man selbst bei nem 400 € Job (als hauptverdienst) seine fahrtwege steuerlich absetzen kann.
und nun will ichs mal genau von euch wissen, bin ich denn so auf dem holzweg?!?
lg pitty
ne frage zu lohnsteuerjahresausgleich
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von pitty29 - 30.10.10 - 18:30 Uhr
Beitrag von kleinehexe1606 - 30.10.10 - 18:39 Uhr
Bei einem 400€ Job der nicht auf Karte läuft kannst Du nichts absetzen, außer er läuft auf Steuerkarte
Beitrag von smartysandra - 30.10.10 - 18:40 Uhr
also: ob man eine Erklärung machen muss oder nicht, nur weil man keine Lohnsteuer gezahlt hat, ist so nicht richtig. es KANN sein, dass man dennoch zur abgabe verpflichtet ist.
Wenn der 400 Euro-Job nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, sondern pauschal besteuert wird, dann kann man auch keinerlei Kosten dafür absetzen!
LG
Beitrag von pitty29 - 30.10.10 - 18:53 Uhr
ja wenn er aber auf der karte liefe hieße es doch das es ein nebenverdienst und kein hauptverdienst ist oder???
Beitrag von kleinehexe1606 - 30.10.10 - 18:58 Uhr
warum ? wenn Du kein anderen Job hast dann kann das Dein Hauptjob sein. Nur wenn Du schon einen festen Job auf Karte hast, wäre das ein Nebenjob
Beitrag von smartysandra - 30.10.10 - 19:03 Uhr
das spielt keine rolle!
Beitrag von windsbraut69 - 31.10.10 - 09:24 Uhr
Wenn man keine Lohnsteuer gezahlt hat, kann man auch keine zurück erstattet bekommen.
Zur Steuererklärung kann man aber auch verpflichtet sein, wenn man Lohnersatzleistungen erhalten hat z. B.
Gruß,
W
Beitrag von pitty29 - 31.10.10 - 20:29 Uhr
danke genau das wollte ich hören!
