Hallöchen Zusammen,
hab da mal zwei Fragen an die jenigen die sich wirklich damit auskennen.
Folgendes, Frau M. geht Arbeiten bezieht aber Ergänzendes
Arbeitslosengeld 2.... Es wird ja immer von dem sogenannten "ZUFLUSSPRINZIP" gesprochen und wie es demnach angerechnet wird.
Frau M. bekommt den September Lohn am 01.10.2010 ausgezahlt (Zahltag auf dem Konto), und den Oktober Lohn am 29.10.2010 ausgezahlt(Zahltag auf dem Konto)
Frau M. würde den November Lohn aber zum Beispiel erst am 01.12.2010 ausgezahlt bekommen.
Hier habe ich folgende Frage:
- Da der September Lohn am 01.10.2010 "zufließt" darf dieser ja im September NICHT angerechnet werden richtig?
- Wenn der September Lohn und der Oktober Lohn im Oktober zugeflossen sind, werden beide bei der Oktober Leistung angerechnet, richtg?
- Wenn der November Lohn erst beispielsweise am 01.12.2010 zufließt, hat sie ja kein Einkommen was im November angerechnet werden kann oder, es fließt ja weder der Oktober Lohn noch der November Lohn im November ein...Wie wird der November dann berechnet????
Nächstes Problem genau das selbe mit dem Zuflussprinzip: Unterhaltsvorschuss, Frau S. bekommt diesen das letzte mal und der für November fließt aber am 29.10.2010 ein, wird aber im November voll angerechnet.... richtig oder falsch?????
Danke schon mal im vorraus, diese Fragen haben uns gestern beschäftigt. Denn es wird ja immer vom Zuflussprinzip gesprochen.
Danke......
mama2003-2009
ALG2 Frage (Zuflussprinzip)
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Beitrag von mama2003-2009 - 31.10.10 - 09:21 Uhr
Beitrag von vwpassat - 31.10.10 - 09:38 Uhr
Na Frau M.
Überlegen wir gerade, wie man an zusätzliches Weihnachtsgeld kommen könnte?
Beitrag von arienne41 - 31.10.10 - 09:49 Uhr


Beitrag von mama2003-2009 - 31.10.10 - 10:09 Uhr




Ne daran hab ich garnicht gedacht
aber wäre doch auch mal ne Überlegung Wert wa
Beitrag von arienne41 - 31.10.10 - 09:46 Uhr
Hallo
Du schreibst Unsinn.
Sie bekommt das Geld ja für z.B September (Gehalt September 2010) und so wird es gerechnet und nix anderes. Egal wann es gebucht wird.
Mit dem Unterhalt ist es das gleiche.
Wenn sie UV am 29.10. für Noverber bekommt wird es angerechnet.
UV für November 2010 steht auf dem Auszug
Beitrag von windsbraut69 - 31.10.10 - 10:11 Uhr
Das stimmt nicht, es gilt das Zuflußprinzip.
Gruß,
W
Beitrag von mama2003-2009 - 31.10.10 - 10:15 Uhr
Danke, das ist das was ich meine, die Beabreiter beim Job Center erzählen auch immer was vom Zuflussprinzip
Wann wird denn der September Lohn nun angerechnet?
Im September da dieser für September ist?
oder im oktober da dieser im Oktober zugeflossen ist....?
Genau das gleich zählt ja Theoretisch mit dem Unterhalt....
Habe mich mit ner Freundin darüber mal Unterhalten was nun stimmt.
Und daher hier gefragt
Danke
Beitrag von mama2003-2009 - 31.10.10 - 10:07 Uhr
Ich habe hier gefragt ich NICHT das ich es so sehe...
NEIN ständig wird einem was vom ZUFLUSSPRINZIP erzählt und somit müsste der Lohn der für September war, der im Oktober zugeflossen ist, im oktober angerechnet werden.
Das war hier die Frage
Nee ich habe mein Weihnachtsgeldmir schon zusammen gespart 


Beitrag von yanis82 - 01.11.10 - 11:40 Uhr
Im Prinzip, ganz streng genommen, ist es so, wie du schreibst.
Würde dein Sachbearbeiter es anders anrechnen und würdest du dann Widerspruch einlegen, wärest du im Recht: Zuflussprinzip gilt.
Aber: ich als SB sehe ja nicht jeden Monat, ob der Lohn jetzt einen Tag später oder früher kommt. ZU Beginn eines Arbeitsverhältnisses muss der Kunde mir nachweisen, ob der Lohn im selben oder im Folgemonat kommt, und danach richte ich mich. Bei deimem Beispiel würde dann einen Monat wohl der Leistungsanspruch komplett wegfallen, im nä. Monat aber ohne Anrechnung bestehen. Das ist sehr unpraktikabel und daher würde ICH den Lohn immer im Folgemonat berücksichtigen, also laufend.
Hatte mal eine Kundin, die war Dozentin, und wurde alle 3 Monate bezahlt, dann aber für drei Monate. Sie wollte allen ernstes in den beiden dazwischenliegenden Monaten Alg II haben, wegen Zuflussprinzip. Das geht natürlich nicht, der Lohn war aufzuteilen, ähnlich einer einmaligen Einnahme.
Eine weitere Kundin erhielt den Lohn ebenfalls mal im Folge- mal im selben Monat. Habe es laufend angerechnet. Sie bestand auf einer Prüfung, ich tat dies und streng nach Zuflussprinzip musste sie am Ende sogar was zurückzahlen. Man sollte also die praktikabelste, am wenigstens lebensferne Lösung wählen.
LG
Yanis
