Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Folgende Situation: Ich musste mir einen Rechtsanwalt nehmen, da meinem Sohn und mir von der Mutter der Umgang verweigert wurde. Jetzt steht diese Woche ein Termin zur gerichtlichen Anhörung an, in dem hoffentlich eine dauerhafte Lösung gefunden wird.
Meine Frage(n): Was erwartet mich an Kosten für dieses Verfahren (Gutachten o.ä. bisher nicht gefordert)? Ich werde vermutlich ein gemeinsames Sorgerecht anstreben, eine Zustimmung der Mutter bekomme ich sicherlich nicht. Folglich werde ich wieder vor Gericht ziehen müssen. Was kostet das? Und was genau bedeutet Prozesskostenhilfe? Muss ich dann insgesamt weniger bezahlen oder kann ich den Gesamtbetrag in Raten abstottern? Und unter welchen Voraussetzungen bekomme ich sie?
Wer entsprechende Erfahrungswerte hat, kann sie hier gerne posten.
Vielen Dank!
Bob
Kosten bei gerichtlichem Verfahren wegen Umgang?
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Beitrag von bob-andrews - 01.11.10 - 12:11 Uhr
Beitrag von bikinihaserl83 - 01.11.10 - 18:20 Uhr
hallo bob,
nachdem das verfahren vor dem familiengericht stattfindet und dort anwaltszwang herrscht, hast du bestimmt eine entsprechende anwaltliche vertretung, oder? der anwalt hätte dir eigentlich alles schon erklären müssen.
aber gut:
der regelgegenstandswert bei umgangsangelegenheiten betrifft normalerweise 3.000,00 EUR. aus diesem gegenstandswert berechnet der anwalt seine gebühren, im normalfall eine verfahrensgebühr, terminsgebühr, fahrtkosten und abwesenheitsgeld, kostenpauschale und umsatzsteuer.
hast du denn schon über deinen anwalt prozesskostenhilfe beantragt? wenn nicht, dann aber dalli! diese muss bis spätestens zum schluss der mündlichen verhandlung beantragt werden.
prozesskostenhilfe bedeutet, dass die verfahrenskosten die staatskasse übernimmt und du gegebenenfalls diese verfahrenskosten ratenweise zurückbezahlen musst. ob und inwieweit dir prozesskostenhilfe bewilligt wird, kann ich dir leider nicht sagen. im antrag zur bewilligung der prozesskostenhilfe musst du angaben zu deinen persönlichen und wirtschaftlichen lage machen. nicht jeder bekommt prozesskostenhilfe. besprich dich einfach mit deinem anwalt, ob er chancen sieht, dass du prozesskostenhilfe bekommst oder nicht.
ich hoffe, das verfahren geht so aus, wie du es dir erhoffst.
viele grüsse
sonja, die bei 2 fachanwältinnen für familienrecht arbeitet
