Hallo Ihr Lieben,
habe gerade meinen Elterngeldbescheid bekommen und bin schockiert. Die haben von meinem Netto-Gehalt noch 920,-Euro Werbungskosten abgezogen. 
Weiß jemand ob man sich das bei der Steuererklärung wiederholen kann?
Werbungskostenpauschale beim Elterngeld
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Beitrag von miezl77 - 01.11.10 - 13:08 Uhr
Beitrag von jamey - 01.11.10 - 13:17 Uhr
in der elternzeit hast du theoretisch keine werbungskosten, daher werden die abgezogen.
dein partner kann für dich so ne art unterstützungspauschale geltend machen, monatlich 300€ ...das wissen viele nicht und verpassens. sprecht euren steuerberater darauf an (wir sind unverheiratet aber zusammenlebend, da ging das zumindest...)
Beitrag von susannea - 01.11.10 - 14:19 Uhr
Bei Verheirateten gibts das nicht!
DA wird dann aber vom Elterngeld auch erstmal die Werbungskostenpauschale abgezogen und erst dann beim Progressionsvorbehalt mit einbezogen.
Beitrag von susannea - 01.11.10 - 14:20 Uhr
DAs ist vollkommen korrekt, denn das ist unversteuertes Einkommen was dir während du arbeitest zusteht (bzw. wo man davon ausgeht, dass du diese Kosten mindestens hast), also wirds nicht ersetzt!
