Hallo zusammen,
ich lebe seit einiger Zeit getrennt von meinem Mann. Wir haben einen 4-jährigen Sohn, für den er auch Unterhalt zahlt. Ansonsten muss ich ihm im Trennungsjahr Unterhalt zahlen, weil ich mehr verdient habe als er.
In knappen 6 Woche werde ich unseren zweiten Sohn zur Welt bringen. Ist mein (Noch-)Mann eigentlich in irgendeiner Art verpflichtet, sich an den Kosten für die Erstaustattung zu beteiligen? Oder ist das quasi nach der Geburt mit im Unterhalt enthalten?
LG und danke für eure Antworten.
Sabrina
Erstausstattung durch Unterhalt abgedeckt?
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Beitrag von mini-sumsum - 02.11.10 - 09:18 Uhr
Beitrag von marion2 - 02.11.10 - 09:23 Uhr
Hallo,
natürlich muss er sich an der Erstausstattung beteiligen. Wenn das Kind geboren wurde, sollte es nach Möglichkeit schon einen Schlafplatz und etwas Kleidung haben.
Du hast ein paar Möglichkeiten - hier die mir bekannten:
Du gehst zu einer Anwältin /einem Anwalt und lässt die Zahlungsverpflichtung prüfen.
Du gehst zum Jugendamt und lässt die Berechnungen überprüfen.
Du wendest dich an die Caritas/Pro Familia/DRK und beantragst dort einen Zuschuss zur Erstausstattung. Dann reichst du alle Unterlagen ein und bekommst eine Berechnung aus der hervorgeht, wie viel du zahlen sollst, wie viel der Vater zahlen soll und wie viel die Stiftung oben drauf legt (oder auch nicht).
LG Marion
Beitrag von mini-sumsum - 02.11.10 - 09:31 Uhr
Hi,
natürlich muss ein Kind, sobald es auf der Welt ist, gewisse Dinge haben.
Inzwischen habe ich aber alles zusammen, bis auf wenige Kleinigkeiten. Ich konnte alles irgendwie selbst bezahlen, hab halt die meisten Dinge gebraucht gekauft, etc.
Aber es kann ja eben nicht richtig sein, dass ich für unseren gemeinsamen Sohn alles alleine zahlen muss, daher hab ich gefragt.
Mein (Noch-)Mann ist nämlich der Meinung, es würde ausreichen, wenn er die Dinge besorgt, die ER für's Baby braucht, falls es mal bei ihm ist. Also Sachen wie Flaschen, Schnuller, ein paar Strampler, etc.
LG
Sabrina
Beitrag von poecilia - 02.11.10 - 09:34 Uhr
Hallo,
dann klär das per Anwalt.
Flaschen kannst du auch mitgeben, da braucht man keine zwei Ausstattungen.
Gruß Marion
Beitrag von mini-sumsum - 02.11.10 - 09:37 Uhr
Hi,
wenn ich das ganze per Anwalt klären lassen will, dann zahl ich das, was mein Mann mir zahlen müsste, wahrscheinlich direkt als Rechnung an den Anwalt...
Die Feststellung der Unterhaltshöhe für meinen Sohn sowie die Feststellung der Trennung haben mich schlappe 360 Euro gekostet 
LG
Sabrina
Beitrag von manavgat - 02.11.10 - 13:04 Uhr
Das ist nicht abgegolten. Wenn Du kein Einkommen hast, dann muss er das imho komplett bezahlen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.11.10 - 13:28 Uhr
Ja? Wo steht das?
Beitrag von manavgat - 02.11.10 - 13:38 Uhr
nicht Du schon wieder.
Geh woanders spielen
Manavgat
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.11.10 - 13:43 Uhr
Wieso? Du treibst dich hier doch ständig rum und rätst nur, mit Anwälten und CO. KAnnst du auch mal was beweisen?
Schon schlimm, wenn man so alleine und verlaasen und frustiert ist, gell. Aber das hat dir ja eine andere Dame auch schon gesagt.
Beitrag von manavgat - 02.11.10 - 16:36 Uhr
Du dumme Nuss stellst ständig Detailfragen, die außer Dir keinen interessieren. Damit blähst Du alles auf. Das nervt.
Und zu meiner Person: geh mir einfach aus der Sonne!
Gruß
Manavgat
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.11.10 - 19:57 Uhr
Und du verbitterte alte Schachtel schreibst immer irgendwas, ohne es belegen zu können.
Man, mus du es nötig haben. Such dir mal einen Mann, dann geht es dir vielleicht mal besser. Bestimmer Dinge sollen entspannend wirken.
Beitrag von weltenbuergerin2 - 03.11.10 - 02:42 Uhr
Was für ein primitiver Beitrag.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.11.10 - 08:14 Uhr
Das ist mir völlig egal. Sie beleidigt mich hier ständig, langsam reicht es mal.
Beitrag von marion2 - 02.11.10 - 16:07 Uhr
http://www.alleinerziehende.info/alleinerziehend/artikel267.html
http://www.jugendaemter.com/index.php/11-uf-2409-1000-euro-fur-baby-erstausstattung-zulassig/
http://www.n24.de/news/newsitem_5403344.html
Beitrag von mini-sumsum - 02.11.10 - 14:23 Uhr
Hi,
ich habe Einkommen; zur Zeit noch ein höhreres als mein Noch-Mann. Wenn ich Elterngeld beziehe, bekommen wir in etwa das gleiche.
LG
Sabrina
Beitrag von vwpassat - 02.11.10 - 17:39 Uhr
Ist der "Noch"-Ehemann überhaupt der Vater?
