Hallo an Alle,
ich habe mal eine kurze Frage an euch!
Ich bin momentan im 4. Monat Schwanger und möchte meinen Verlobten nächstes Jahr im März oder April heiraten.
Jetzt ist meine Frage, aus welchem Nettogehalt mein Elterngeld berechnet wird. Wird es nach der Hochzeit, also auch nach dem Wechsel der Steuerklasse auf das ganze Jahr hin über Steuerklasse 4 oder 5 berechnet, oder trennen diese ganz genau die Zeit vor und nach der Hochzeit unter Steuerklassen?
Danke im Voraus!!!
Berechnung von Elterngeld nach Hochzeit
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Beitrag von coupechen - 02.11.10 - 16:01 Uhr
Beitrag von sonne_1975 - 02.11.10 - 16:12 Uhr
Jeder relevante Monat wird einzeln genommen. Im April müsstest du doch schon im Mutterschutz sein, oder? Dann wird dieser Monat sowieso nicht mehr berechnet.
12 Monate bis zum Mutterschutz.
LG Alla
Beitrag von kati543 - 02.11.10 - 16:45 Uhr
Wieso Steuerklasse 4 oder 5? Du bist doch jetzt die 1, oder? Es geht genau nach deinen monatlichen Abrechnungen, die du hast. Wenn du also noch mehr Elterngeld bekommen möchtest, dann heirate jetzt und wechsle in die 3.
Beitrag von zwillinge2005 - 03.11.10 - 11:07 Uhr
Hallo,
es geht nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Also wäre eine Hochzeit nur relevant, wenn Ihr jetzt heiratet und Du auch direkt in Steuerklasse 3 wechselst. Im März oder April bist Du doch schon lange in Mutterschutz, oder?
LG, Andrea
