Guten Abend,
ich habe ein Problem, aber ein Schönes
Ich habe heute erfahren dass ich wieder schwanger bin, bin aber momentan noch in Elternzeit. Bis Juni 2011 Nun läuft mein Eltermgeld im Februar aus und ich habe dann ja bis Juni kein Geld, steht mir da irgerndwas zu? und wie ist das dann wie wird mein Elterngeld berechnet? Am Alten? VIelleicht kann mir ja jemand helfen das wäre toll. Danke
Elterngeld nach Schwangerschaft
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von schnucki22 - 02.11.10 - 20:07 Uhr
Beitrag von engelchen-158 - 02.11.10 - 20:12 Uhr
hallo!!!
steht dir dann kein alg 1 zu??? oder hast du einen arbeitgeber wo du wieder beginnen wolltest???
lg lene
Beitrag von anyca - 02.11.10 - 20:12 Uhr
Wenn Du länger Elternzeit machst als Du Elterngeld kriegst, ist das Dein Privatvergnügen. Dann muß Dein Partner Euch eben finanzieren, oder ihr geht ans Ersparte.
An Elterngeld kriegst Du, wenn Du vor der Geburt des zweiten Kindes nicht gearbeitet hast, eben die 300 Euro Mindestbetrag. Plus 75 Euro Geschwisterbonus, solange Dein älteres Kind noch nicht 3 ist.
Beitrag von schnucki22 - 02.11.10 - 20:18 Uhr
Nein ich würde wieder im Juni anfangen mit Arbeiten. Meine Tochter ist 16 Monate alt.
Beitrag von ballroomy - 02.11.10 - 20:29 Uhr
Wenn Du wieder arbeitest, zählen die Monate wieder in die Berechnung rein.
Wie alt wird Deine Tochter denn bei der Geburt des Geschwisterchens sein?
Grüße
ballroomy
Beitrag von zwillinge2005 - 03.11.10 - 11:01 Uhr
Hallo,
was hat sich denn durch die erneute SS geändert? Wenn Du doch eh erst wieder ab Juni 2011 arbeiten wolltest?
LG, Andrea
Beitrag von keks2381 - 03.11.10 - 10:06 Uhr
Hallo,
das mit dem Elterngeld stimmt so nicht...
So steht im Antrag:
Wie hoch waren Ihre Brutto-Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt Ihres Kindes?
Hinweis: Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit oder auf Grund von Wehr- bzw. Zivildienst weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.
Es werden also höchstens die Monate März und April mit 0€ gerechnet, falls die TE da nicht Arbeitet, den Mai und Juni ist sie in jedem Fall schon im MuSch je nach ET sogar schon im April ( es zählen übrigens immer nur volle Monate).
Dazu kommen noch mindestens 75€ Geschwisterbonus.
LG
Karin
Beitrag von windsbraut69 - 03.11.10 - 07:03 Uhr
Nein, in der Zeit steht Dir nichts zu.
Du kannst ALGI beziehen, wenn Du dem Arbeitsmarkt für min. 15h/Woche zur Verfügung stehst, aber Du möchtest ja erst ab Juni arbeiten.
LG,
W
Beitrag von miau2 - 03.11.10 - 11:17 Uhr
Hi,
mal eine Verständnisfrage: wie wäre es denn mit dem Geld gewesen, wenn du nicht schwanger geworden wärst? Auch da war doch die Planung, bis Juni 2011 zu hause zu bleiben, und das EG wäre ja auch nur bis Feb. gezahlt worden...
Bei der Berechnung vom "neuen" Elterngeld würden Monate mit Elterngeldanspruch vom ersten Kind herausgenommen aus der Berechnung. Nur die Zeit von März - bis Beginn Mutterschutz würde (wenn du in der Zeit nicht arbeitest) mit 0 euro eingehen, für den Rest der Zeit würden Monate von vor der ersten Geburt herangezogen.
Das kann dann natürlich abhängig vom Einkommen von vor dem ersten Kind auch deutlich mehr als den Mindestbonus bedeuten - wie viel rechnest du dir am besten selbst aus. Der Geschwisterbonus kommt dazu, 10% vom EG, mind. 75 Euro. Für errechnete Durchschnittseinkommen von unter 1000 Euro gibts auch mehr als die 67% Eg, die genaue Formel findest du im Internet.
Für die Zeit ab Feb. wäre je nach Bundesland (es gibt ich glaube vier, die das zahlen) evtl. ein Landeserziehungsgeld möglich - google, ob es das für deins gibt. Wenn du zufällig in Hessen wohnst: hier gibts das nicht. Ansonsten bliebe nur, arbeiten zu gehen, wenn nur ein Einkommen nicht reicht - oder ggfs. ein Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder ergänzendes ALGII...wurde ja hier im Forum schon so oft diskutiert, dass du da über die forumssuche genug zu finden wirst.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von schnucki22 - 03.11.10 - 19:04 Uhr
Hallo also die Zeit von März bis Juni wäre eigentlich bezahlt gewesen nur ist meine Tochter ein Frühchen ich habe länger Mutterschaftsgeld bekommen und dadurch weniger Elterngeld bzw. kürzer. Und ich würde ja auch wieder arbeiten gehen, aber ich arbeite beim Zahnarzt und da bekommst du gleich wieder ein Beschäftigungsverbot , meine Chefin würde mich also nicht Schwanger zurücknehmen und muss sie ja auch nicht, weil ich ja Elternzeit beantragt habe, dass ist mein Problem. Und wenn ich im Juni zurückgehe, dann wäre ja schon Mutterschutz. Das heißt sie würden mir März - Juni streichen? Momentan mache ich noch einen 400 Euo Job, aber das ist accord arbeit und dass kann ich ja nicht so lange machen. Meine Tochter ist bei der Geburt 2 also würde der Geschwisterbonus noch in Frage kommen. Aber diese 300 € Mindestgeld steht mir doch zu oder nicht, weil ich nicht erwerbstätig war? entschuldigung aber das sind alles bömische Wälder für mich
