berufsverbot zahnarzthelferin auch bei 400€ lohnfortzahlung?

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Beitrag von myemily - 03.11.10 - 15:28 Uhr

#gruebelIch hoffe ihr könnt mir helfen. Vor fast 4 Jahren kam unsere Tochter zur Welt. damals wurde bei feststellung der Schwangerschaft ein Berufsverbot ausgestellt und ich bekam meine lohnfortzahlung durch die Krankenkasse. Nun bin ich seit 2,5 Jahren als Aushilfkraft (400€) in der gleichen Zahnarztpraxis tätig. Jetzt meine Frage wie ist das mit der Lohnfortzahlung bei einem berufsverbot in der Schwangerschaft , wenn ich nur 400€ verdiene und über meinen Mann Familienversichert bin? gehe ich da leer aus oder gibt es da doch einen (wenn auch geringeren) Ausgleich? denn 400 € würden uns nämlich durchaus fehlen...und solange die Finanzen nicht geklärt sind gibt es auch keinen Nachwuchs /-:

Vielleicht habt ihr ja auch nen Tip an welche Stelle ich mich da wenden kann.
#zitter

im voraus Danke für hilfreiche Antworten...

Beitrag von arkti - 03.11.10 - 15:38 Uhr

Ein Berufsverbot bei Schwangerschaft? #kratz

Beitrag von myemily - 03.11.10 - 15:41 Uhr

als zahnarzthelferin darf man sofort nach Feststellung der Schwangerschaft nicht mehr am Stuhl arbeiten wegen der Infektionsgefahr. ist nicht in meinem Interresse und lässt sich leider nicht umgehen.

Beitrag von windsbraut69 - 03.11.10 - 15:44 Uhr

Das nennt sich BESCHÄFTIGUNGSverbot.
Zu Deiner Frage: Du bekommst auch im Minijob Dein Einkommen weiter aber vielleicht hat Dein AG ja eine anderweitige Verwendung für Dich ohne Infektionsgefahr und Du brauchst diesmal gar kein BV.

LG,

W

Beitrag von tragemama - 03.11.10 - 15:41 Uhr

Vielleicht ein Beschäftigungsverbot?

Beitrag von myemily - 03.11.10 - 15:42 Uhr

ja (-: oder so...

Beitrag von datlinchen - 07.11.10 - 22:18 Uhr

Wenn du ein Beschäftigungsverbot bekommen solltest, wirst du auch in einem 400 € Job eine Lohnfortzahlung bekommen.

Ich bin auf 400 Euro in einem Tattoo Studio angetsellt und bekomme durch mein BV meinen Lohn weiterhin von meinem Chef und er bekommt es von der Minijobzentrale erstattet. Welche Genossenschaft etc das in deinem Fall ist, da müsstest du dich erkundigen.

Wenn ich in den Mutterschaftsurlaub gehe bekomme ich das Geld dann vom Bundesversicherungsamt.

LG