Hallo,
wir haben vor vielen Jahren das Haus meiner Großeltern bekommen.Diese haben Wohnrecht auf Lebenszeit.Mein Opa ist vor einigen dann verstorben.Oma zog später aus,damit wir mehr Platz haben.
Nun haben wir einen Folgeantrag vom Wohngeld abgegeben.Die Frau (eine neue Bearbeiterin) wollte wissen ,wieviel Wohnfläche meine Großeltern haben.Ich sagte ihr,das Opa verstorben ist und Oma zur Miete wohnt.Nun will die gute Frau Oma´s Mietvertrag.Was will sie damit? Darf sie den überhaupt verlangen? Kennt sich jemand in diesem Millieu aus?
Danke für eure Hilfe!
VG Ina
Wohngeldantrag
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Beitrag von l1b2s3f4 - 03.11.10 - 18:47 Uhr
Beitrag von knackundback - 03.11.10 - 19:16 Uhr
Hm.
Kann Dir leider garnicht viel weiter helfen.
Meine erste Vermutung wäre allerdings das Sie sich dafür interessieren was die Oma, wenn Sie zur Miete wohnt und Ihr Eigentümer seid, an Miete zahlt?
Vielleicht würde das in die Berechnung mit einfliessen.
Beitrag von l1b2s3f4 - 03.11.10 - 20:23 Uhr
Das Haus in dem Oma wohnt gehört uns nicht
Beitrag von jenny-79 - 03.11.10 - 21:33 Uhr
Hallo,
ehrlich gesagt verstehe ich Deine Frage nicht. Das Haus gehört Euch? Warum beantragt Ihr Wohngeld bzw. habt es bisher bekommen?
LG
Jenyn
Beitrag von kathrin19 - 03.11.10 - 21:36 Uhr
Hallo
Vielleicht will die Dame nur sicher sein das die Oma wirklich nicht mehr bei Euch wohnt!
Wenn ihr alleine im Haus Wohnt bekommt ihr glaube mehr Wohngeld!
So habe ich es mal verstanden wo ich auf der Wohngeldstelle war!
Beitrag von knackundback - 03.11.10 - 22:37 Uhr
"Hallo,
wir haben vor vielen Jahren das Haus meiner Großeltern bekommen.Diese haben Wohnrecht auf Lebenszeit."
Hm. Für mich las sich das so als gehört das Haus Euch. Wenn Ihr es bekommen habt?
Beitrag von raena - 04.11.10 - 11:04 Uhr
ja natürlich haben die ein Recht den Mitvertrag inkl. einer aktuellen Nebenkostenabrechnung zu sehen.
Beim Wohngeld geht es ja schließlich darum, dass jemand einen Zuschuss zur MIETE möchte, weil er mit seinem Einkommen diese nicht alleine finanzieren kann. Und der Mietvertrag (nebst Nebenkostenabrechnung) ist nunmal der Nachweis wie hoch die Belastungen sind!
Ebenso muss der Nachweis über das Einkommen (Rente, Gehalt, Vermögen, Zinsen, etc ) erbracht werden.
google doch einfach mal nach Wohngeld und les dir die Informationen dazu durch! Dann weißt du auch was die gute Frau alles für die Genehmigung des Antrags braucht. Übrigens hat das nix mit der "neuen" zu tun sondern die gesetzlichen Regelungen haben sich geändert, daher müssen alle Anträge neu beschieden werden.
VG
Tanja
Beitrag von sternschnuppe215 - 04.11.10 - 16:52 Uhr
Logisch:
Oma hat Wohnrecht!!!
... also ist ein Mietvertrag auf Oma die ja lebenslanges kostenloses Wohnrecht hat unglaubwürdig... 
....zudem würde die Mieteinnahme aufs Einkommen angerechnet werden...
also Karten offen legen und sagen, Oma wohnt woanders, es gibt keine Mieteinnahmen...
Beitrag von l1b2s3f4 - 04.11.10 - 19:15 Uhr
Das wissen die doch alles.Hatte ich angegeben.
