evtl. Anspruch auf Alg 1

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Beitrag von littlealien - 04.11.10 - 11:57 Uhr

Hallo,

ich frag mich gerade, wann bei mir der theoretische Anspruch auf Alg 1 entsteht ...

Ich habe nämlich im Dez. 09 angefangen zu arbeiten, konnte bis April 10 weitermachen, war dann ca. 3 Wochen arbeitslos, habe dann 2 Wochen Zeitarbeit gemacht, dann wieder ca. 3 Wochen arbeitslos und dann ging es bei meinem alten Arbeitgeber wieder weiter. Da geht der Vertrag jetzt noch bis Jan 11.

Dann habe ich ja auf jeden Fall ein Jahr gearbeitet, aber muß ich dann noch warten, bis insgesamt 2 Jahre seit meiner letzten Arbeitslosigkeit rum sind ? Oder hätte ich dann im Feb 11 Anspruch auf Alg 1?

Übrigens, nicht falsch verstehen ... natürlich ist das alles nur theoretisch und aus Neugier, natürlich hoffe ich schon, daß mein Vertrag verlängert wird. Wäre aber interessant, falls man z. B. mal wieder ein paar Wochen überbrücken müßte.

Bis dann

LittleAlien

Beitrag von goldie99999 - 04.11.10 - 12:02 Uhr

Du hast dann Anspruch auf ALG 1, wenn Du die Anwartschaft erfüllt hast:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#Anspruchsvoraussetzungen

Zitat:

Die Anwartschaftszeit hat gemäß § 123 SGB III erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z. B. Elternzeit, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten).
Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Gruß, Goldie