Minijob im Mutterschutz

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Beitrag von hori81 - 04.11.10 - 18:56 Uhr

Hallo, ich bin seit 2 Wochen im Mutterschutz und habe meinen kompletten Nestbau schon erledigt (hatte vorher auch noch Resturlaub). Nun fällt mir langsam die Decke auf den Kopf, ich hätte aber die Chance von meinem AG einen Heimarbeitsplatz auf 400 € zu bekommen, wie ist das mit dem Muttschaftsgeld? Bekomme ich da irgendwelche Schwierigkeiten? Wird mir das Muttschaftsgeld evtl. gestrichen? Hat das evtl. sogar noch Auswirkungen auf mein Elterngeld?

Vielen Dank schonmal für Eure Meinungen und Euch allen noch eine schöne Schwangerschaft!

LG Hori

Beitrag von tragemama - 04.11.10 - 19:13 Uhr

Selbstverständlich wird es gestrichen - es ist eine LohnERSATZleistung...

Andrea

Beitrag von susannea - 04.11.10 - 19:44 Uhr

So selbstverständlich ist es nicht, wenn sie jetzt noch einen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, dann bekommt sie sogar dafür hinterher auch noch Mutterschaftsgeld.
Warum sollte das nicht gehen?

Beitrag von knackundback - 04.11.10 - 19:49 Uhr

Soweit ich weiss kann man aber nicht beim gleichen AG fest angestellt sein UND einen 400,-€ Job machen. Das würde nur bei einem anderen AG gehen.

Beitrag von windsbraut69 - 04.11.10 - 20:04 Uhr

Ja, "hinterher".
Außerdem ist es meines Wissens nicht möglich, beim selben AG einen regulären und einen Minijob zu machen.

Gruß,

W

Beitrag von susannea - 04.11.10 - 20:14 Uhr

Es ist ja niemand verpflichtet den Mutterschutz vorher zu machen und du musst ihn auch nicht bei mehreren Jobs bei allen machen, aber das mit beides bei einem AG kann ein Problem sein!

Beitrag von windsbraut69 - 05.11.10 - 06:51 Uhr

Ich weiß, dass man den Mutterschutz vor Entbindung nicht beanspruchen kann, denke aber, dass man dann auch kein Mutterschaftsgeld bekommt bzw. es verrechnet wird, zumindest in ihrem Fall, weil sie ja vorher keine 2 Jobs hatte.

Das Problem mit regulären und Minijob beim gleichen AG käme hier noch hinzu.

Gruß,

W

Beitrag von susannea - 05.11.10 - 07:43 Uhr

Da der Job ja ncihts mit dem Hauptjob ansonsten zu tun hätte, würde sioe fürd en Hauptjob natürlich Mutterschaftsgeld erhalten!

Beitrag von tragemama - 04.11.10 - 20:20 Uhr

Weil beides beim gleichen Arbeitgeber stattfinden sollte.