400€ job und dann schwanger

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Beitrag von xxxkristina - 05.11.10 - 21:01 Uhr

hallo ich fange jetzt wieder in meiner arbeit zu arbeiten an auf 400€. jetzt wollt ich nachfragen wie das abläuft wenn ich schwanger werde was natürlich dann wieder geplant ist. ich arbeite beim zahnarzt und kann somit dann nicht mehr ins behandlungszimmer mitgehen also nicht mehr arbeiten. welches geld bekomme ich dann bis zur geburt??

glg

Beitrag von nastja23 - 05.11.10 - 21:06 Uhr

hallo

so einen fall hatten wir grad eben in der praxis gehabt..eine kollegin, die im steri gearbeitet hat, ist auch shwanger und hat auf 400€ gearbeitet. da sie net mehr im steri arbeiten durfte,hat der fa ihr ein bv erteilt...sie bekommt ihr gehalt,also 400€,weiterhin bezahlt

entweder du kriegst bv vom fa oder dein chef gibt dir einen platz an der rezeption...(dein chef muss ja dafür sorgen,dass du einen"sicheren" arbeitsplatz hast)

lg
nastja23

Beitrag von xxxkristina - 05.11.10 - 21:22 Uhr

ja vielen vielen dank jetzt bei meiner 1 ss hab i mir a aussuchen können ab i daheim bleiben will oder empfang obwohl ich null vorne kann i hab dann nur termine ausgemacht und so. weil wir haben mit unseren chef so ein tolles verhältnis das wollte ich auch nicht! aber jetzt ist schon eine vorne und eine übt auch schon fleißig für nachwuchs die ist dann also auch vorne und 3 am empfang?!? hmmmm
also von der krankenkasse oder arbeitsamt werde ich also in der zeit bis zur geburt nicht bezahlt oder?? ich kann auf jeden fall nichts dafür das ich in der ss den beruf nicht mehr ausüben darf bzw kann und brauche das geld natürlich wie du sicher weißt

Beitrag von susannea - 06.11.10 - 00:18 Uhr

Doch, indirekt wirst du von der KK bezahlt!

Der Ag zahlt dir dein volles Gehalt und bekommt es von der KK wieder.

Beitrag von nastja23 - 06.11.10 - 07:51 Uhr

bei einem bv bekommst du weiterhin dein gehlt vom ag und der holt es sich von der kk wieder....
nein,du kannst nichts dafür,dass du in der ss nicht mehr im zimmer arbeiten darfst und wenn dein chef dir eben keinen platz an der rezeption gibt,dann muss fa dir ein bv ausstellen....

Beitrag von windsbraut69 - 06.11.10 - 08:54 Uhr

Wenn der Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist und der Chef keine Alternative anbieten kann, muß ER das BV aussprechen, nicht der Gynäkologe.

LG

Beitrag von knackundback - 05.11.10 - 22:48 Uhr

Also nimm mir das nunmal nicht übel.. aber Dein Beitrag liest sich als fängst Du nur wieder an zu jobben um schwanger werden zu können und Geld zu kassieren #contra

Beitrag von xxxkristina - 06.11.10 - 08:40 Uhr

Also das ist überhaupt nicht so aber ich bekomme ab jetzt dann kein Elterngeld mehr also muss ich arbeiten! Mit der Planung möchten wir e erst in ca einen halben Jahr beginnen! Aber ich muss mir einfach schon Gedanken darüber machen
Ob ich in dieser Zeit schon Geld erhalte da es sonst nie funktionieren würde