Hallo!
Ich habe nur mal eine kurze Frage bezüglich Elterngelt. Darf ich mit etwas dazu verdienen und wenn ja wieviel. Ich bin leider auch in der "glücklichen" lage ab Januar weniger ALG2 zu bekommen, da das Elterngeld ja mit rein gerechnet wird. Bei mit ist es nur so, das ich vorher arbeiten war, kurz vor geburt der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Dadruch hab ich natürlich auch ein bißchen mehr Elterngeld als den Regelsatz von 300. Nicht viel aber ein bißchen. Aufgestockt wird dieses zur Zeit mit ALG2. Ab januar fällt die Leistung des Arbeitsamtes fast komplett weg-wegen der Einrechnung. Also nun meine Frage. Darf ich und wenn ja wie viel dazuverdienen?
Elterngeld, ALG2 dazuverdienen?
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Beitrag von edelsteinchen08 - 06.11.10 - 11:16 Uhr
Beitrag von manavgat - 06.11.10 - 11:32 Uhr
An Deiner Stelle wäre ich froh und stolz, wenn ich kein ALG2 mehr benötige.
Und deine Frage beantwortet sich dann fast von selbst: Du kannst so viel verdienen, wie Du möchtest.
Gruß
Manavgat
Beitrag von goldtaube - 06.11.10 - 11:59 Uhr
Wenn du noch im 1. Jahr des Elterngeldbezuges bist wird dein Elterngeld neuberechnet. Du bekommst dann 67 % aus der Differenz deines alten und neuen Gehaltes. Mindestens aber den Sockelbetrag bekommst du auf jeden Fall.
Wenn du es gesplittet hast und im 2. Jahr bist wird nichts angerechnet und neuberechnet.
Wenn du noch ALG II bekommst wird dein Gehalt beim ALG II natürlich angerechnet. Vom Bruttoeinkommen wird der Freibetrag berechnet und vom Nettogehalt abgezogen. Der Freibetrag beträgt 100 Euro + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest ab 800 Euro bis 1200 bzw. bis 1500 Euro (mit Kind).
Verdienst du z. B. 400 Euro, werden 240 Euro angerechnet und 160 Euro sind anrechnungsfrei.
Je nachdem wieviel ALG II du bekommst, bekommst du es weiterhin ergänzend oder es fällt weg.
Beitrag von susannea - 06.11.10 - 16:52 Uhr
Beim aufstockenden ALGII sollte das aber eigentlich nciht mit angerechnet werden! Erkundige dich mal, es sind viele vorschnelle Beschiede rausgegangen!
Beitrag von daisy80 - 06.11.10 - 19:37 Uhr
*flüsterklugscheiß* Nicht aufstockend - das sind die ALG1-Empfänger, bei denen das Geld nicht reicht.
Wenns Lohn/Gehalt plus ALG2 gibt, nennt es sich "ergänzend".
Nur für zum Dazulernen.
Beitrag von susannea - 06.11.10 - 20:03 Uhr
Ganz egal, sollte jedenfalls bei beiden nicht angerechnet werden!
Beitrag von blinki.bill - 06.11.10 - 23:55 Uhr
Doch wird es, bei meiner Freundin wird da sElterngeld auch mitangerechnet, ab Januar.
Sie hat sich jetzt durch gefragt, da sie auch dachte es wird nicht angerechnet, wir des aber wohl.
sie hat beim Amt und sonst wo angerufen und alle haben ihr es bestätigt das es bei allen die Hartz4 egal ob aufstockend oder sonst wie angerechnetw ird.
Die ERklärung wahr wohl, das sie die LEistungen ja bekommt, und somit zud en Hartz4 Empfängern zählt, und es ja Gerechtigkeit geben muss.
Beitrag von susannea - 06.11.10 - 20:04 Uhr
Achso, danke für den Hinweis, gut zu wissen!
Beitrag von daisy80 - 07.11.10 - 12:34 Uhr
Ja, ich musste mich da neulich auch belehren lassen
Beitrag von windsbraut69 - 07.11.10 - 09:32 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zutrifft, wenn das Einkommen nur aus Lohnersatz besteht...
Gruß,
W
