..... ohne das der Rest "verfällt"?
Hallo erstmal,
vielleicht kennt sich hier jemand aus!
Ich habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem AG genommen mit der Option, das dritte Jahr zu verlängern.
Nun ist das zweite Kind unterwegs und die zwei Jahre laufen Ende Januar aus. Ab 01.03. bin ich dann wieder in Mutterschutz. Ich hätte also einen Monat wieder voll zu arbeiten. Mein AG wußte aber jetzt auch nicht genau bescheid bzw. wird sich befragen, ob ich nur einen Monat vom dritten Jahr nehmen kann, ohne das die restl. elf Monate verfallen.
Weiß es hier zufällig jemand, wie das geregelt ist?
Danke schon mal!
LG Melanie
Elternzeit um einen Monate verlängern....
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von osterhasi77 - 07.11.10 - 12:16 Uhr
Beitrag von fraukef - 07.11.10 - 12:25 Uhr
Du verlierst die restlichen 11 Monate doch eh nicht...
Wenn du jetzt das 3. Jahr beantragst, werden die restlichen 11 Monate meines Wissens an die Elternzeit von KInd Nr 2 drangehängt. Bekommst du in der Zeit ein 3. Kind, wird die verbliebene Restelternzeit halt an die Elternzeit von Kind Nr. 3 angehängt. Vom Prinzip her ist die LIste ewig verlängerbar 
LG
Frauke
Beitrag von osterhasi77 - 07.11.10 - 12:34 Uhr
Danke für deine Antwort!
Genau da sind wir uns nicht klar! Das geht anscheinend nur, wenn immer der AG vorher bescheid wußte bzw. einverstanden ist. Einer bekannten von mir ist das 3. Jahr z. B. weggefallen, nachdem sie innerhalb der 2 Jahre wieder schwanger wurde. Die hatte das aber nicht mit ihrem AG vereinbart.
Naja, aber mein AG meinte auch, das es normal in unserem Fall auch nicht verfallen dürfte! Es wird sich rausstellen! 
LG Melanie
Beitrag von susannea - 07.11.10 - 16:27 Uhr
Klar kannst du das, wenn du die Zeit nach dem 3. Geburtstag noch nehmen willst, beantragst du beim AG die Übertragung auf später!
Achte aber darauf, dass du wirklich nur bis zum Mutterschutz verlängerst um dort dann vollen AG-Zuschuß und Mutterschaftsgeld zu erhalten!
