Von der KK bekommen wir ja kein Mutterschaftsgeld,weil wir leider Gottes von ALGII leben(müssen).Kommentare können gerne unterlassen werden,keiner kennt unsere Geschichte genau,danke!
Jedenfalls habe ich letzt was gelesen,daß eine einmalige Summe von 210 Euro beantragt werden können.Ist das richtig?Wer kann mir helfen? Und ist schon was sicher wegen dem Elterngeld? Eine konkrete Entscheidung hab ich noch nicht mitbekommen,oder viell.verpaßt?
Würde mich über nette Antworten freuen,danke schön!
ALG II und Mutterschaftsgeld
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Beitrag von bobb - 07.11.10 - 13:15 Uhr
Beitrag von edelsteinchen08 - 07.11.10 - 13:32 Uhr
hallo!
Also zu deiner Frage.. davon habe ich noch nichts gehört.
Aber das mit dem elterngeld ist schon alles durch und sollte nicht ungewöhnliches mehr in der plolitik kommen, wird es am 01.01.2011 mit zum ALG 2 gegen gerechnet.
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.11.10 - 13:33 Uhr
Hallo
Das bekommen Frauen, die über ihren Mann versichert sind und keine Leistungen beziehen.
Das ist eine einmalige Zahlung der KK.
Bianca
Beitrag von marion2 - 07.11.10 - 15:00 Uhr
Hallo,
du bekommst für besagten Zeitraum Elterngeld.
Wegen der Anrechnung vom Elterngeld:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-elterngeld-arbeitsagentur-kuerzt-schneller-als-die-regierung-1.1009566
Der Artikel ist einen Monat alt.
Beitrag von katrinredrose - 07.11.10 - 22:39 Uhr
das wäre ja noch schöner das alg2 frauwn muschu geld kriegen würden.
Beitrag von marion2 - 08.11.10 - 13:12 Uhr
Es gibt "ALGII-Frauen" die MuSchu-Geld bekommen.
Beitrag von bobb - 08.11.10 - 13:37 Uhr
Die bekommen das dann aber als "Aufstocker",oder?
Beitrag von marion2 - 08.11.10 - 20:25 Uhr
Jo, dass sind aber trotzdem "ALGII-Frauen"
Beitrag von bobb - 09.11.10 - 10:51 Uhr
Zu dem Ausdruck hab ich mir mal meinen Kommentar erspart
... Ich bin nämlich auch noch eine "normale" Frau
!
Danke!
Beitrag von kati543 - 07.11.10 - 15:12 Uhr
Wenn ihr ausschließlich von ALG2 lebt, dann bekommst du auch nicht die einmalige Zahlung von 210€. Die bekommen nur Frauen, die einen gültigen Arbeitsvertrag haben, aber nicht in der gesetzlichen KV selbst versichert sind - also entweder familienversichert, oder in der PKV.
http://www.mutterschaftsgeld.de/
