Hallo zusammen,
momentan bin ich im 2. Elternzeitjahr (Ende) und hatte ursprünglich bei meinem AG noch ein drittes Jahr angegeben.
Nebenbei habe ich einen 400 Euro Job + Übungsleiter in diversen Institutionen (2.100 ÜL-Pauschale).
Nun hatte ich Gespräch mit meinem AG über evtl. Homeoffice-Tätigkeiten für wenige Stunden in der Woche auf Teilzeitbasis. Ich tippe mal max. 16 Stunden die Woche.
Mit diesem Teilzeitjob verliere ich dann ja meine Ansprüche auf die Rente usw. die derzeit bis Ende der Elternzeit der Bund übernimmt (für meine Vollzeitstelle) oder wie verhält sich das ? Ich habe dann doch nur noch die Rentenansprüche, u. a. aus der Teilzeitstelle - oder ?
lg betty
Lieber keinen Halbtagsjob (Rente...)
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Beitrag von betty38 - 07.11.10 - 13:56 Uhr
Beitrag von betty38 - 07.11.10 - 13:57 Uhr
ach ja, die 400 Euro-Tätigkeit müsste ich dann wohl oder übel aufgeben (mangel an Kinderbetreuung).
Beitrag von kati543 - 07.11.10 - 15:17 Uhr
Wenn du die Anrechnungszeiten meinst für die ersten 3 Jahre nach der Geburt - die verlierst du nicht, auch wenn du einen AV hast und Geld verdienst.
Schau mal auf die Seite der DRV - da steht das genau erklärt.
Beitrag von lisasimpson - 07.11.10 - 15:42 Uhr
so weit ich das verstehe behälst du die ansprüche, wenn du "teilzeit in elternzeit" machst
lisasimpson
Beitrag von susannea - 07.11.10 - 16:25 Uhr
Falsch, zu dem, was der Bund für dich anrechnet werden deine zusätzlichen Einzahlungen durch Teilzeitstellen dazugerechnet (bis zu einer gewissen Grenze), somit kann es sien, dass du mehr einzahlst (bzw. angerechnet bekommst) als wenn du Vollzeit gearbeitet hättest!
Beitrag von ichclaudia - 07.11.10 - 20:13 Uhr
Nein, das was du an Rentenansprüchen aus der Teilzeitstelle erwirbst gibt es zusätzlich zu den Vollzeit-Rentenansprüchen vom Bund ! Das wird addiert !
Und solange du die Teilzeitstelle auf Steuerkarte antrittst, kannst du nebenbei zusätzlich auch den 400 €-Job behalten !
LG Claudia
Beitrag von betty38 - 08.11.10 - 11:45 Uhr
Das klingt gut - vielen Dank für die Antworten
