Hallöchen,
ich bin nun fast ein Jahr in Elternzeit und frage mich wie es weiter geht
ich habe in einem Unternehmen 2 Jahre nahtlos bis zur Elternzeit gearbeitet und werde nun nach 1 Jahr Elternzeit erstmal in die Arbeitslosigkeit gehen müssen falls sich bis dahin nichts neues auftut. Nun meine Frage: auf welcher Grundlage wird mein ALG 1 berechnet? Das Einkommen vor der EZ oder wird das Elterngeld da irgendwie mit reingerechnet? Sorry ist sicher eine ganz einfache Frage- aber ich war noch nie arbeitslos (und hoffe natürlich dass das auch so bleibt
) Danke
ALG 1 nach Elternzeit
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Beitrag von herzchen81 - 07.11.10 - 19:39 Uhr
Beitrag von susannea - 07.11.10 - 21:22 Uhr
Elterngeld darf nciht mit reingerechnet werden, EInkommen was mehr als 24 Monate zurückliegt aber auch nicht, dann wird fiktiv berechnet.
Was mich stört in deinem Post ist, dass du von der EZ in Arbeitslosigkeit übergehst. Hier kann irgendwas nicht stimmen, denn entweder du bist in Elternzeit und hast einen Vertrag, dann kann der AG dir nicht kündigen (oder hast du gekündigt zum Ende der Elternzeit)?
Oder du hast keinen AG, dannbist du nicht in Elternzeit!
Beitrag von anatoli - 07.11.10 - 21:58 Uhr
Hi,
das geht schon, wenn man vorher einen befristeten Arbeitsvertrag hatte der im Mutterschutz oder der Elternzeit ausläuft.
Beitrag von susannea - 07.11.10 - 22:13 Uhr
Nein, genau dann geht es nicht.
MIt dem Ende des Arbeitsvertrages endet auch die Elternzeit!
Ohne AG keine Elternzeit!
Beitrag von anatoli - 08.11.10 - 10:29 Uhr
Gut dann halt Elternjahr. Ich habe 1 Jahr Elterngeld bezogen (Befristung endete nach der Geburt des Kndes) Nachdem das Elterngeld ausgelaufen ist habe ich ALG1 bezogen.
Beitrag von susannea - 08.11.10 - 10:51 Uhr
Nein, Kindererziehungszeit ;)
