Hallo,
meine Tochter (15 Jahre) alt lebt in der Schweiz bei ihrem Vater. Ich zahle Unterhalt. Nun hat mein Ex-MAnn nochmals NAchwuchs bekommen. Er sagt, zu erneuten Kindergeldberechnung für unsere gemeinsame Tochter benötigt er einen Einkommensnachweis von mir. Allerdings habe ich erst letztes Jahr alles offen gelegt und meiner Meinung nach zu viele DAten herausgegeben. Ich zahle UNterhalt nach deutschem Recht. Bin ich tatsächlich verpflichtet, diesem Land gegenüber alles offen zu legen? Ich will von mir keinen Gehaltsnachweis rausgeben. DAs geht die meiner Meinung nach nichts an. Auf welcher Grundlage soll das basieren? Kann ich mich dagegen wehren? Danke!
Daten bzgl. Einkommen an die Schweiz
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Beitrag von mummel1 - 07.11.10 - 21:22 Uhr
Beitrag von parzifal - 08.11.10 - 08:19 Uhr
Frag doch Deinen Mann, warum er diesen Nachweis konkret braucht und weshalb der vom letzten Jahr nicht ausreicht?
"Kindergeldberechnung" kann doch bestimmt mit wieso, weshalb, warum konkretisiert werden.
Wenn die Antwort plausibel ist was spricht dagegen die Angaben zu machen?
Letztlich wird zumindest nach deutschen Recht doch das Einkommen benötigt um den Unterhalt zu berechnen.
Wenn er ohnehin das Einkommen vom letzten Jahr hat und sich nichts geändert hat sind mir Deine Einwände nicht wirklich nachvollziehbar.
