Hallo,
suche Rat für eine Freundin von mir. Sie war beim Arzt mit Ihrem Kind (unter 7 Jahre) und mußte im Behandlungzimmer mit der Kleinen warten.
Die Kleine hat dann ausversehen die Desinfektionsfalsche, die neben dem Waschbecken hing runtergerissen und das Mittel hat den Linolium Fussboden verätzt, obwohl gleich jemand kam und aufgewischt hat. Es ist nicht der ganze Raum betroffen, aber schon eine etwas größere Fläche.
Meine Freundin konnte gar nicht so schnell rennen, wie das passiert ist. Sie war mit der Kleinen im Raum. Hat also eigentlich Ihre Aufsichtpflicht nicht verletzt.
Nun hat die Praxis sie angerufen und gesagt, sie solle der Versicherung sagen, daß sie die Flasche aus Versehen runtergerissen habe. Ist ja klar, weil die bei einem kleinem Kind nicht zahlen würden.
Die Praxis meinte der Belag wäre nicht billig. Geld hat meine Freundin leider nicht so viel, daß sie es aus eigener Tasche zahlen könnte.
Meine Freundin möchte aber nicht lügen bzw. sich strafbar machen wegen Versicherungsbetrug. Ihr ist die Situation total unangenehm, zumal sie dort ja wahrscheinlich wieder mal hin muß.
Was würdet ihr tun? Die Praxis würde doch auch nur den Schaden ersetzt bekommen, also die beschädigte Fläche und das nur zum Zeitwert, oder?
Danke, Peanut
Haftpflicht: Schaden durch Kleinkind in Arztpraxis
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Beitrag von peanutbutter - 08.11.10 - 09:52 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 08.11.10 - 10:06 Uhr
Das Kind ist deliktunfähig, wenn dies in der Haftpflichtpolice nicht berücksichtigt ist, haftet niemand für den Schaden.
Deine Freundin muss den Schaden NICHT ersetzen. Sie sollte weder die Versicherung belügen noch den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Allerdings sollte sie dringend ihre Haftpflichtversicherung ergänzen, so dass durch das deliktunfähige Kind verursachte Schäden abgedeckt sind... für die Zukunft!
Grüße, Goldie
Beitrag von manavgat - 08.11.10 - 10:51 Uhr
Sie haftet überhaupt nicht. Im Gegenteil, die Praxis hat Glück, dass dem Kind nichts passiert ist.
Ich würde an Stelle deiner Freundin der Versicherung schildern wie es passiert ist und die Versicherung wird den Anspruch vermutlich zurückweisen. Im übrigen halte ich so einen Schaden für ein übliches Verkehrsrisiko einer Praxis.
Keinesfalls würde ich mich unter Druck setzen lassen. Wenn die Versicherung darauf hinweist, dass sie nicht haftet, dann haftet sie nicht.
Gruß
Manavgat
Beitrag von yale - 08.11.10 - 11:03 Uhr
Ein Desinfektionsmittel was ätzend ist?
Also Handelsübliches Desinfektionsmittel nicht ätzend.
Wenn der Arzt sich auf kosten deiner Freundin einen neuen Boden anschaffen will,soll er mal aufpassen das die Versicherung deiner Freundin kein Gutachter vorbeischickt,das ist Versicherungsbetrug.
Sie soll es ihrer Versicherung so weiter geben wie es sich ereignet hat,und punkt.
Wenn die von der Versicherung schön hören verätzter Boden wegen Desinfektionsmittel werden sie hellhörig.
Also keine Panik,ich denke es wird weder ihre Versicherung zahlen noch wird sie zur Kasse gebeten.
Der Arzt ist auch Versichert,soll er es mal bei seiner Versicherung versuchen.
Beitrag von yvonnechen72 - 08.11.10 - 11:39 Uhr
Hallo,
hast du den Schaden gesehen?
Ich bin Altenpflegerin und im Umgang mit Händedesinketion bin ich immer sehr großzügig. Das heißt, mir tropft schon mal was auf den Boden.Bisher konnte ich noch keine Schäden auf unserem Bodenbelagfeststellen.Davon abgesehen, ein Desinfektionsmittel, das den Boden verätzt, würde ich nicht an meine Hände lassen!
LG Yvonne
Beitrag von rienchen77 - 08.11.10 - 11:41 Uhr
Desinfektionsmittel ist nicht ätzend!!!!
sonst hätte ich schon längts die Arbeitsfläche oder gar meine Hände ruiniert....
unmöglich....
Beitrag von vwpassat - 08.11.10 - 12:03 Uhr
An der Story stimmt doch was nicht.
Ein Desinfektionsmittel ist doch nicht ätzend. Was meinst Du, was man damit macht?
Im Übrigen ist das Kind deliktunfähig, aber das wurde ja schon geschrieben.
Pech für die Praxis.
Müssen sie Ihre Gifte besser verwahren, wenn's wirklich ätzend ist, könnte ja auch mal ne Person Schaden davon tragen.......................
Beitrag von kati543 - 08.11.10 - 14:46 Uhr
Also ich würde ganz klar sagen, dass in einer Kinderarztpraxis ätzende Mittel nicht so hängen dürfen, dass Kinder da ran können. Ehe Linolium verätzt wird, muß schon einiges geschehen. Einfaches Handdesinfektionsmittel kann das nicht gewesen sein.
Wenn deine Freundin eine Haftpflicht hat, die deliktunfähige Kinder mit versichert, dann kann sie es da melden - aber immer schön bei der Wahrheit bleiben! Sie hat nichts zu befürchten. Allerdings glaube ich nicht, dass ich das von der Praxis sagen kann. Etwas, was derart schnell ätzt, sorry, aber das ist schon grob fahrlässig, das dahin zu hängen. Wenn da mal die Praxis (zu Recht) nicht befürchtet, dass da etwas unangenehmeres rauskommt.
Beitrag von peanutbutter - 08.11.10 - 16:20 Uhr
Hallo,
danke...so habe ich es mir eigentlich auch gedacht...werde sie gleich mal anrufen.
Lydia
Beitrag von hexlein77 - 08.11.10 - 16:29 Uhr
Mich würde mal der Ausgang der GEschichte interessieren bzw. was die Praxis dazu gesagt hat!!!!
Ätzendes Desinfektionsmittel.....
Beitrag von peanutbutter - 08.11.10 - 16:50 Uhr
Hallo nochmal,
meine Freundin meinte es war wirklich Desinfektionsmittel. Vielleicht war die Menge einfach zu viel...da ja die ganze Flasche ausgelaufen ist. Sind diese Pumpdinger, die beim Arzt immer beim Waschbecken hängen. Das hat der Fußboden nicht so gut vertragen....
Naja sie hat heute ihre Versicherung angerufen und den Vorfall ehrlich geschildet. Extra nochmal betont, daß es das Kind war, welches den Schaden verursacht hat. Die Dame von der Versicherung hat dann nochmal in ihren Vertrag rein geschaut und gemeint es wäre gedeckt. Sie hätten eine Premium Familien Haftpflicht...bei 4 Kinder ganz sinnvoll...wie es mir schein. 
So scheint nochmal alles gut gegangen zu sein.
Peanut
Beitrag von arkti - 08.11.10 - 18:41 Uhr
Trotzdem klingt die Geschichte komisch.
Neben keinem Waschbecken wird ätzende Flüssigkeit hängen.
Beitrag von vwpassat - 08.11.10 - 21:47 Uhr
Ich hätt es der Versicherung gar nicht gemeldet.
Eher dem Gesundheitsamt.
