Hallo, ich habe mal eine Frage, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Weiß jemand die Regelsätze, wenn ich mich mit drei Kindern beim Arbeitsamt anmelden muss, wie hoch die Miete sein darf? Ich bezahle mit meinem Freund zusammen 716 Euro für 101 qm und spiele mit dem Gedanken, mich zu trennen. Nun weiß ich nicht ob ich aus der Wohnung raus muss.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
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Beitrag von franki82 - 08.11.10 - 15:48 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 08.11.10 - 15:52 Uhr
Das kann Dir so niemand beantworten.
Die angemessenen Kosten für die Unterkunft sind regional sehr unterschiedlich, wie auch die Mietspiegel allgemein.
Ich denke aber, dass 101 qm recht groß sind einen Erwachsenen und zwei kleine Kinder, wenn man von ALGII leben muß.
Gruß,
W
Beitrag von franki82 - 08.11.10 - 16:03 Uhr
nein ein erwachsener und drei kinder. Schade, na trotzdem danke
Beitrag von fensterputzer - 08.11.10 - 16:15 Uhr
laut deiner VK hast du 2 ( Zwei) Kinder!!! ist gerade noch eins vom Himmel gefallen??
Beitrag von nightwitch - 08.11.10 - 16:18 Uhr
Die letzte Aktualisierung der VK war vor über 1,5 JAHREN....
Gruß
Sandra
Beitrag von mamavonyannick - 08.11.10 - 16:19 Uhr
An so Kleinigkeiten darf man sich nicht aufhalten
Beitrag von nightwitch - 08.11.10 - 16:24 Uhr
Ich finds aber echt klasse, dass einem erstmal direkt ne Lügengeschichte ans Bein gebunden wird, nur weil die "allseits geheiligte" VK nicht auf dem aktuellen Stand ist...
Also nach dem Motto: was in der VK steht, ist wahr, der Rest erstunken und erlogen 
Gruß
Sandra
Beitrag von franki82 - 08.11.10 - 16:55 Uhr
Mensch beruhig dich, war nur lang nicht hier..hab nicht mehr daran gedacht...hat doch nix mit lügen zu tun...werd es gleich nachholen soory
Beitrag von mamavonyannick - 08.11.10 - 17:11 Uhr
Ihre Antwort war nicht für dich und du hast sie völlig falsch aufgefasst.
Beitrag von fensterputzer - 08.11.10 - 16:21 Uhr
Im Internet muß man schon aufpassen was man wann wie aktualisiert
Beitrag von 1sonnenbluemchen - 08.11.10 - 16:00 Uhr
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm
LG
Beitrag von nightwitch - 08.11.10 - 16:21 Uhr
Hallo,
bzgl. der Miete musst du mit der für dich zuständigen Arge sprechen. Auch wenn dein Freund auszieht, muss dir die ARGE erstmal 6 Monate die komplette Miete weiterzahlen. Vor Ablauf wird sich dich dann höchstwahrscheinlich auffordern die Mietkosten zu senken (durch einen Umzug).
Es kann aber auch sein, dass du den Differenzbetrag zwischen der reellen Miethöhe und dem für dich gezahlten Betrag selbst finanzieren kannst.
Du bekommst ja auch (ich gehe mal davon aus, dass dein Freund der Vater der Kinder ist?) Unterhalt / Unterhaltsvorschuß und ggf. Wohngeld für die Kinder.
Lass dich ausführlich bei der Caritas, den Skf (Sozialdienst katholischer Frauen) oder anderen Organisationen beraten.
Lieben Gruß
Sandra
Beitrag von franki82 - 08.11.10 - 16:51 Uhr
Danke für die ausführliche Antwort. Du hast mir schon sehr viel weiter geholfen. ich hoffe dass das geht daß ich drin bleiben kann, aber von was das abhängig ist weißt du nicht oder?
Beitrag von nightwitch - 08.11.10 - 16:58 Uhr
Hallo,
doch:
1. von der Größe der Wohnung (da ist deine zu groß, ich glaub bei 4 Personen dürfen es 90m² sein)
2. von der Miete (teilweise werden die Höchstwerte in Kaltmiete, teilweise in Warmmiete angegeben. Für Berlin gelten folgende Richtwerte:
4-Personen-Haushalt: 619 Euro (Stand MÄRZ 2009!!!)
"Bei bestehenden Mietverhältnissen gilt Folgendes: Die Kosten der Wohnung einschließlich Heizkosten werden grundsätzlich zunächst für ein halbes Jahr ab Beginn des Leistungsbezuges in der tatsächlichen Höhe übernommen. Sofern diese Kosten die Richtwerte übersteigen, gelten erst im Anschluss an diesen Zeitraum die neuen Richtwerte.
Die genannten Richtwerte können in besonders begründeten Einzelfällen um bis zu 10 % überschritten werden. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende und Schwangere, über 60-jährige Hilfeempfangende und Familien mit kleinen Kindern sowie für Menschen mit mindestens 15-jähriger Wohndauer sowie zweckentsprechend genutzte behindertengerechte Wohnungen - insbesondere für Rollstuhlbenutzer/-innen."
Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.html
Sprich: wenn du die gut 100 Euro Mehraufwand aus eigener Tasche zahlen kannst, darfst du natürlich in der Wohnung wohnen bleiben.
Gruß
Sandra
Beitrag von marion2 - 08.11.10 - 16:41 Uhr
Hallo,
du musst früher oder später auf jeden Fall aus der Wohnung raus.
Gruß Marion
Beitrag von nightwitch - 08.11.10 - 18:01 Uhr
Sagt wer?
Wenn sie die Mehrkosten zahlen KANN dann darf sie auch in der Wohnung bleiben. Ich glaub soviel Freiheit hat selbst ein ALGII-Empfänger in Deutschland noch!
Gruß
Sandra
Beitrag von marion2 - 08.11.10 - 18:16 Uhr
Wovon?
Beitrag von nightwitch - 08.11.10 - 18:28 Uhr
Wenn sie sich z.B. einen Job suchen würde, könnte sie vom Freibetrag die 100 Euro locker bezahlen...
Nicht jeder ALGII-Empfänger schmeisst sein Geld mit beiden Händen raus!
Gruß
Sandra
Beitrag von marion2 - 08.11.10 - 18:52 Uhr
sie hat drei Kinder - da kann/muss sie ihr Geld sinnvoller investieren als in eine große Wohnung
Beitrag von nightwitch - 08.11.10 - 19:57 Uhr
Jepp... und ein Umzug ist natürlich direkt billiger als evtl ein paar Monate 100 Euro selbst zu zahlen!
Auch wenn die ARGE Umzugkostenbeihilfe stellt, Renovierungsgeld bewilligt und die Kaution als Darlehen bezahlt... unterm Strich macht sie mehr Verlust, als wenn sie in der Wohnung wohnen bleibt und zusieht, dass sie von der ARGE wegkommt!
Gruß
Sandra
Beitrag von marion2 - 08.11.10 - 20:21 Uhr
Meinst du ernsthaft, sie kommt in Berlin als Alleinerziehende mit drei Kindern in einer zu großen Wohnung mit hohen Heizkosten in absehbarer Zeit vom ALGII weg?
Die Chancen stehen doch deutlich besser, wenn sie in eine bezahlbare Wohnung zieht.
Beitrag von nightwitch - 08.11.10 - 20:33 Uhr
Warum sollte sie das nicht können? Weisst du etwas über die TE, das wir nicht wissen?
Wieso wird immer gleich der schlimmste Fall angenommen?
Beitrag von windsbraut69 - 08.11.10 - 19:56 Uhr
Klar.
Die Kinder leben vom absoluten Existenzminimum und wenn Geld verdient wird, geht es für ne zu große und zu teure Wohnung drauf...
Beitrag von windsbraut69 - 08.11.10 - 19:55 Uhr
Ja klar, dann müssen die Kinder für die große Wohnung eben anderweitig Abstriche machen, beim Essen z. B..
Beitrag von franki82 - 08.11.10 - 17:04 Uhr
Ich entschuldige mich hiermit, dass ich meine VK nicht aktualisiert habe, und es dadurch Missverständnisse gab...Verzeiht mir.......LG Franka
