Elterngeldberechnung bei Minijob aber noch in Elternzeit

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Beitrag von moppkopp - 08.11.10 - 22:26 Uhr

Hallo zusammen!

Wir sitzen gerade hier und diskutieren.. vlt könnt ihr ja helfen.

Meine Schwägerin ist noch im Erziehungsurlaub. Sie hat 3Jahe bei ihrem AG eingereicht und wollte nächstes Jahr wieder dort arbeiten gehen. Sie hat einen 400Euro Job (den macht sie schon seit Jahren, ist vom AG genehmigt). Nun ist sie wieder schwanger geworden. Wie wird dann das Elterngeld berechnet? Meine Schwägerin meint, da sie ja fest angestellt ist und nur einen Minijob hat, wird das Gehalt ihres festen Jobs als Grundlage zur Berechnung genommen (von vor 2,5 Jahren). Sie würde ja nur pausieren.

Ich bin aber der Meinung, dass ihr "Status" nun erwerbstätig ist und ihr 400euro Job als Grundlage genommen wird, sie also nur die 300euro an Elterngeld bekommen wird.

Was ist richtig?

Vielen Dank im Voraus



Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.11.10 - 22:28 Uhr

Hallo

Soweit ich weiss, wird nur das Gehalt vom 400 Euro Job genommen.

Bianca

Beitrag von lisasimpson - 08.11.10 - 22:43 Uhr

es hat nichts mit dem staus zu tun, sondern mit ihrem einkommen der letzzten 12 monate vor dem mutterschutz.
NUR zeiten des Mutterschutzes und des Elterngeldbezuges (maximal 12 monate) bleiben dabei unberücksichtig.

daher ist es wurscht ob sie in elternzeit ist oder nicht,- berechnet wird bei ihr nach den letzten 12 monaten vor muschu- und daher wird sie 300€ bekommen

lisasimpson

Beitrag von susannea - 09.11.10 - 00:10 Uhr

Wenn sie 400 Euro verdient hat, bekommt sie 388 Euro ;)

Beitrag von lisasimpson - 09.11.10 - 08:07 Uhr

ach was- ehrlich?
o.k.- das wußte ich nicht.. Danke

lisasimpson

Beitrag von susannea - 09.11.10 - 08:19 Uhr

Durch den Geringverdienerzuschlag gibts dann nämlich 30% mehr Elterngeld, also 97%.
DA lohnt sich dann ein 400 Euro Job wirklich, sind ja immerhin 88Euro je Monat mehr!