Hallo
Ich muß zum Anwalt, weil der KV meiner Tochter keinen Unterhalt mehr zahlt und seit über zwei Jahren mit seinem schicken Po zu Hause rum sitzt...
Jetzt soll ich so ein Beratungshilfeschein ausfüllen.
Dort steht auch was von Ehepartner Verdienst etc.
Muß ich das auch ausfüllen?
Ich bin zwar verheiratet, aber mein Mann hat meine Tochter nicht adoptiert und ist somit nicht "unterhaltpflichtig".
Ich klage ja im Namen meiner Tochter den Unterhalt ein. Also wird ja nur mein Verdienst angerechnet oder?
Wer kann mir mehr sagen?
lg Tanja
Unterhalt...Beratungshilfe etc
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Beitrag von sternenengel2000 - 09.11.10 - 08:30 Uhr
Beitrag von manavgat - 09.11.10 - 14:06 Uhr
Du hast einen Anwalt. Der wird u. a. auch dafür bezahlt, dass er diese Fragen beantwortet.
Noch ein Hinweis: nach 2 Jahren ohne Unterhalt macht eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung Sinn.
Gruß
Manavgat
Beitrag von conny3006 - 10.11.10 - 16:04 Uhr
Hi,
ich würde zum Jugendamt gehen.
Die kosten kein Geld.
Wie aber schon geschrieben.....würde ich bei der "Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Verletzung der Unterhaltspflicht" stellen.
Dem müssen sie nachgeben....die Poliezie wird dann vor seiner Tür stehen, vielleicht wird er ja dann wach.
Un terhalt verjährt nicht, er wird alles nachzahlen müßen.
Geh schnell zum Jugendamt.
Dein neuer Partner hat nichts mit Deinem Kind zu tun und ist somit auch nicht ihr gegenüber unterhaltspflichtig......sondern noch ein feiner Zug, da er sicher für Euch beide aufkommt....
Alles Gute
Beitrag von manavgat - 10.11.10 - 22:12 Uhr
Jugendamt kostet kein Geld.
Wie wahr.
Die machen blos nix.
Gruß
Manavgat
Beitrag von conny3006 - 11.11.10 - 12:20 Uhr
Hi,
das stimmt so nicht.
Meine hat mittlerweile einen Gerichtsprozess erwirken können.
Klar das sind Beamte, ich trete ihr auch auf die Füße, habe aber gemerkt, das sie das gar nicht mag und bat mich von E-Mails abzusehen, sie würde mir mitteilen, wenn es etwas neues gibt.
Gruß
