Mein Chef will mich nicht...

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Beitrag von genuine - 09.11.10 - 09:49 Uhr

Hallo!

Nachdem ich jetzt so lange auf eine Reaktion meines Chefs gewartet habe, nachdem ich ihn gefragt habe, wie es damit aussieht nächstes Jahr wieder arbeiten zu kommen, hat er mir abgesagt...

Ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet, mit dem Wunsch nach einem Jahr wieder stundenweise arbeiten zu gehen. War zu dem Zeitpunkt auch alles gar kein Problem! Zumindest mündlich. Dann ist meine Kollegin aus dem Mutterschutz nach fast 6 Jahren zurück gekommen und ein Azubi wurde eingestellt und schon ist alles Mist!

So, musste mich mal aus******.

Jetzt such ich mir mal was anderes. Immerhin darf ich ja woanders arbeiten, solange es nicht in meinem Beruf ist...

Liebe Grüße,
genuine

Beitrag von susannea - 09.11.10 - 10:32 Uhr

1. nach 6 Jahren kommt man sicher nicht aus dem Mutterschutz.
2. Was steht in der Elternzeitanmeldung drin.

Stand das schon drin mit der Teilzeit kann er jetzt nicht mehr ablehnen!

Beitrag von genuine - 09.11.10 - 10:47 Uhr

Hallo!

Sorry, Mutterschutz ist natürlich falsch!#klatsch
Sie ist jetzt nach 2 Kindern wieder eingestiegen...

Wörtlich geschrieben habe ich:

"Im zweiten Jahr der Elternzeit möchte ich Ihnen gerne Teilzeit zur Verfügung stehen."

Beitrag von susannea - 09.11.10 - 10:54 Uhr

Wenn er das nciht schrifltich innerhalb von 4 Wochen abgelehnt hat, dann kansnt du den Anspruch einklagen. Weise ihn darauf hin, dass das eine Menge Ärger bedeutet, manchen ist das gar nicht klar.

Beitrag von genuine - 09.11.10 - 10:58 Uhr

Vielen Dank!

Ich bespreche das heute Abend mal mit meinem Mann. Ich rufe gleich mal bei unserer Rechtschutzversicherung an und lass mich da mal beraten.

Beitrag von gr202 - 09.11.10 - 12:20 Uhr

...Jetzt such ich mir mal was anderes. Immerhin darf ich ja woanders arbeiten, solange es nicht in meinem Beruf ist...

Natürlich darfst Du auch in Deinem Beruf arbeiten. Wenn Dein Chef keine Arbeit für Dich hat, darf er es Dir nicht verbieten, in genau dem gleichen Beruf woanders zu arbeiten.

Gruß
GR

Beitrag von parzifal - 10.11.10 - 09:40 Uhr

Du musst aber trotzdem eine Genehmigung einholen, dass Du bei einem anderen AG arbeiten willst. Diese kann er nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnen.

Weshalb musst Du aber in einem anderen Beruf arbeiten?

Beitrag von genuine - 10.11.10 - 13:25 Uhr

Hallo!

Er sagt, ich wäre dazu vertraglich verpflichtet... Ich frage mich nur welcher Vertrag das sein soll. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts.
Er hat Angst, dass ich Kunden "klaue".
Wenn ich jetzt die Möglichkeit hätte, woanders in meinem Beruf zu arbeiten, wid er mir nie die Erlaubnis geben. Der findet bestimmt wieder eine fadenscheinige Begründung.
Ich muss mich da echt mal schlau machen. Ich liebe meinen Beruf nämlich und eigentlich kann ich damit auch nichts anderes anfangen #aerger

Beitrag von parzifal - 11.11.10 - 09:11 Uhr

In einem direkten Konkurrenzunternehmen zu arbeiten halte ich für durch den AG untersagbar.

Ich kenne nicht Deinen Beruf.
Es werden ja wohl aber kaum alle Unternehmen in denen Du mit Deinem Beruf arbeiten könntest in direkter Konkurrenz zu Deinem AG stehen.

Beitrag von genuine - 18.11.10 - 13:15 Uhr

Leider doch.
Als Hörgeräteakustikerin sieht es leider sehr mau aus, was die Arbeitsplatzwahl anbelangt.